Verhinderungspflege durch Bekannte - muss sie die in Steuererklärung angeben?

2 Antworten

Das Pflegeeinkommen ist steuerpflichtiges Einkommen. Das zu unterdrücken ist letztlich sinnlos, denn dieses wird ja der Mutter des pflegebedürftigen Sohnes, durch die Pflegekasse ersetzt.

claudiask 
Fragesteller
 08.03.2014, 08:00

Ich habe aber mal irgend wo gelesen, dass es sich hier um Sozialleistungen handelt die somit steuerfrei sind.

jockl  08.03.2014, 08:24
@claudiask

Ja für SIe als Kindesmutter schon, aber

Griesuh  24.07.2014, 20:15
@claudiask

Ja, für den Leistungsempfänger.

Leistungen aus der Pflegeversicherung sind nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei. Das bedeutet, dass diese Beträge nicht zu versteuern sind. Ob diese aber bei der Steuererklärung trotzdem aufgeführt werden müssen, kann Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt vor Ort beantworten.

http://www.aok.de/bundesweit/leistungen-service/ratgeber-foren-pflege-22394.php?action=detail&threadId=18330

Griesuh  24.07.2014, 20:15

Da haste was miss verstanden. Wer Pflegegeld oder andere Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält, für diesen sind sie Steuerfrei. Wird jedoch eine Drittperson damit entlohnt. so hat diese Drittperson selbst abzuklären in wie weit dies zu ihrem weiteren Einkommen zugerechnet wird. Betreibt sie es gewerblich, so hat sie diese erhalte Entlohnung, auch wenn es Leistungen aus der Pflegeversicherung waren zu versteuern. genaue Auskunft gibt es beim Finazamt.

Griesuh  24.07.2014, 20:19
@Griesuh

Nachtrag: Pflegt der Steuerpflichtige ein befreundete Person, die in keinem Verwandtschaftsverhältnis zu ihm steht, dann sind die Entgelte, die er für seine Pflegedienste erhält, steuerpflichtig