Verhinderungspflege durch Bekannte - muss sie die in Steuererklärung angeben?
Ich glaube, diese Frage wurde hier schön öfter gestellt, ich kann sie aber nirgends finden. Vorab also sorry für die Wiederholung.
Nun die Frage: Eine Bekannte übernimmt die stundenweise Pflege für unseren behinderten Sohn (Pflegestufe 1) im Falle meiner Verhinderung. Dafür wird sievon mir entlohnt, den Gesamtbetrag erhalte ich im Folgejahr aufgrund der von mir geführten Aufstellung von der Pflegekasse erstattet. Nun stellt sich der Mann der Bekannten die Frage, ob das Geld, was seine Frau von mir erhält bei deren Steuererklärung mit angegeben werden muss, da er befürchtet, dann eine gewisse Einkommensgrenze zu überschreiten. Wie ist hier die Rechtssprechung? Ich habe mich im Internetdschungel da leider noch nicht schlauer machen können.
2 Antworten
Das Pflegeeinkommen ist steuerpflichtiges Einkommen. Das zu unterdrücken ist letztlich sinnlos, denn dieses wird ja der Mutter des pflegebedürftigen Sohnes, durch die Pflegekasse ersetzt.
Ja für SIe als Kindesmutter schon, aber
Ja, für den Leistungsempfänger.
Leistungen aus der Pflegeversicherung sind nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei. Das bedeutet, dass diese Beträge nicht zu versteuern sind. Ob diese aber bei der Steuererklärung trotzdem aufgeführt werden müssen, kann Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt vor Ort beantworten.
Da haste was miss verstanden. Wer Pflegegeld oder andere Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält, für diesen sind sie Steuerfrei. Wird jedoch eine Drittperson damit entlohnt. so hat diese Drittperson selbst abzuklären in wie weit dies zu ihrem weiteren Einkommen zugerechnet wird. Betreibt sie es gewerblich, so hat sie diese erhalte Entlohnung, auch wenn es Leistungen aus der Pflegeversicherung waren zu versteuern. genaue Auskunft gibt es beim Finazamt.
Nachtrag: Pflegt der Steuerpflichtige ein befreundete Person, die in keinem Verwandtschaftsverhältnis zu ihm steht, dann sind die Entgelte, die er für seine Pflegedienste erhält, steuerpflichtig
Ich habe aber mal irgend wo gelesen, dass es sich hier um Sozialleistungen handelt die somit steuerfrei sind.