Vergleich bei Gericht wer trägt die Kosten
Ich hatte am 12.12. ein Gerichtstermin, der Richter sah es als erwiesen an das die Gegenpartei Ärztepfusch begangen hat. Um die vielen Verhandlungen nun seit 2006, nun soll zu Gunsten meiner einen Vergleich geschlossen werden...der Richter schlug eine Summe von 15 000€ Schmerzensgeld vor und ca. 20 000€ für die Erneuerung der Implantate. Dies soll ich mit dem Rechtsanwalt bis motte Januar erörtern, der zur Zeit aber schon in Urlaub ist. Nun meine Frage ich bekam Prozesskosten Beihilfe .....da ja die Gegenpartei schuldig gesprochen wurde....muss ich die Kosten des Verfahrens tragen ca. 14 000 € oder wie ist das....bitte nur antworten die sich damit auskennen. Oder sollte ich dann an das OLG gehen.Hätte ja somit all die Jahre umsonst geklagt....die Suppe ist sowieso lächerlich.
8 Antworten
Es kommt darauf an, wem die Kosten in der Kostengrundentscheidung auferlegt werden. Es hört sich so an, als ob der Gegner unterlegen ist. Deshalb ist es höchstwahrscheinlich, dass diesem die Kosten auferlegt bzw. dies im Vergleich so festgehalten wird. Da dein Anwalt dir wohl auf Prozesskostenhilfebasis beigeordnet wurde, erhält er im Grundsatz eine niedrigere Vergütung als ein Rechtsanwalt mit normalem Prozessauftrag. In diesem Fall erhält dein Rechtsanwalt auf Antrag erst einmal seine PKH-Vergütung aus der Staatskasse. Der Gegner muss die Gerichtskosten tragen. Dein Anspruch auf Erstattung der (PKH-)Rechtsanwaltskosten gegen den Gegner geht auf die Staatskasse über und diese macht den Anspruch in Höhe der PKH-Vergütung gegen den Gegner geltend. Dein übrigbleibender Anspruch auf Kostenerstattung geht auf den Rechtsanwalt über. Dieser kann nun vom Gegner die restliche Vergütung verlangen, die er erhalten hätte, wenn er nicht als PKH-Anwalt aufgetreten wäre. Deine sonstigen Ansprüche in Höhe 35.000 Euro bleiben hiervon unberührt.
Beachte aber, dass das nur meine Einschätzung aufgrund deines reinen Vortrags ist. Ich kenne das gesamte Verfahren nicht und weiss auch nicht, wie es sich entwickelt hat. So kann es unter Umständen schon sein, dass du in einem in Zukunft geschlossenem Vergleich einen Bruchteil der Kosten übernehmen musst/solltest, um dem Gegner entgegenzukommen.
derjenige, der als schuldig verurteilt wird, zahlt die kosten des verfahrens.. aber wie ich das lese, ist ja noch gar kein urteil gefällt worden!??? und bei einem vergleich gibt es auch keinen schuldigen.. aber das alles erklärt dir dein anwalt. hättest ihn am 12. und 13 ja fragen können, ehe er in urlaub gefahren ist...
Nicht daran gedacht....aber wie ist es mit dem Vergleich wer trägt dann die Kosten
Bei einem Vergleich werden die Kosten oft geteilt. Suppe ist ein Schreibfehler? Wenn Du nicht einverstanden bist solltest Du nicht zustimmen.
es ist ein Vorschlag des Richters, dein Anwalt und die Versicherung müssen nun Verhandeln. Wenn es keine einigung gibt, wer was übernimmt, geht es halt weiter.
Begib dich damit doch lieber in ein Forum, wo die User sich damit auskennen.
z.B. http://www.123recht.net/forum_default.asp
PS: Hier antworten die Leute nur nach ihrem aufgeschnappten Wissen übers Internet...
Vielen Dank wenn es so sein sollte dann bin ich sehr Glücklich.