Verauslagung

1 Antwort

Da fehlt noch Information, um das konkret beantworten zu können.

Aber ganz grundsätzlich: Du kaufst z. B. eine Dienstleistung, lässt neue Stromleitungen in Deinem Haus legen.

Dann wärst Du verpflichtet, Stück für Stück (Zug um Zug) die vom Verkäufer (in dem Fall dem Elektriker) vorgestreckten (verauslagten) Kosten (z.B. für Leitungen, Schalter etc..) zu bezahlen.

Hilft das irgendwie weiter?