Vaterschaftsanerkennung ja oder nein?

8 Antworten

du bist verpflichtet den vater des kindes anerkennen und eintragen zu lassen. tust du dies wieder besseren wissens nicht, machst du dich strafbar.

du hast die pflicht unterhalt für das kind zu fordern. das tust du als sein vertreter. tust du das nicht kommst du deinen pflichten nicht nach.

diese pflichten hast du seit 13 monaten vernachlässigt. das kind hat ein recht auf wissen über seine herkunft und das hat es nur durch eintragung und anerkennung der vaterschaft. dies solltest du sehr schnell ändern.

da er eh kein interesse hat, wird er sich wohl um umgang nicht weiter scheren. sollte er umgang doch wollen, dann würde er diesen einfordern und auch bekommen. dazu ist es unerheblich ob er bereits als vater eingetragen ist oder nicht. er würde halt dann die vaterschaft anerkennen lassen und so du dich dagegen stellst, wird er es gerichtlich zügig durchsetzen. dann zu deinen lasten. gegen umgang kannst du dich überhaupt nicht verwehren. ein verwehren kann dich im ungünstigsten fall das sorgerecht kosten und er nimmt das kind zu sich.

also verhalte dich erwachsen und handel endlich im interesse des kindes:

1. vaterschaft eintragen lassen

2. unterhalt einfordern

3. umgang klären, wenn nicht gewünscht, hat er pech gehabt

4. er hat anspruch auf das sorgerecht, das kann er ebenfalls gerichtlich durchdrücken zu deinen lasten. wenn er aber kein interesse hat, wirds wohl nicht angesprochen werden.

es gibt keinen einzigen persönlichen grund, warum man einem kind den vater verheimlicht. und niemals wartet man bis das kind von selber darauf kommt damit seinen pflichten nachzukommen.

Dorissabine  08.10.2015, 12:40

Sorry, aber du hast keine Ahnung ...

Roni5 
Fragesteller
 11.10.2015, 20:10
@Dorissabine

Bei aller libe aber ich mache mich mit nichts strafbar nur weil ich den Erzeuger nicht habe eintragen lassen. Ich würde mich ausschließlich strafbar machen wenn ich Unterhaltsvorschuss beantragt hätte und das Amt angelogen hätte und das habe ich nie gemacht. MEIN Kind kennt seine Herkunft. Er kennt seine Tante und Cousinen und er kennt auch seine Großeltern väterlicher Seite nur sein Erzeuger kennt er nicht und dies war die Entscheidung seines Erzeugers nicht meine.

Ich handel seid dem ersten Tag erwachen und im Sinne meines Kindes!!!

Also wenn du keine Ahnung von der Thematik hast solltest du mal nicht so große Töne spucken!!!

Er kann jederzeit den Nachweis der Vaterschaft erbringen und ein Besuchsrecht geltend machen. Insofern musst du keine Hemmungen haben, jetzt den Unterhalt zu verlangen. Verhindern kannst du den Umgang eh nicht.

Hallo Roni5,

sie können nicht beides haben. Entweder Unterhalt vom Kindsvater UND er hat ein Recht sein Kind zu sehen oder den Kindsvater außen lassen und KEINEN Unterhalt bekommen. Es kann auch sein, dass er Unterhalt zahlt und sich doch nicht sehen lässt, aber das ist SEINE Entscheidung. 

Da bekommst du Hilfe beim Jugendamt.. Und da er so und so keinerlei Interesse zeigt, wird er seine Meinung auch nicht ändern... Ansonsten erzähle dem Mitarbeiter vom Jugendamt deine Bedenken warum du keinen Kontakt zwischen Erzeuger und Kind möchtest...

blumenkanne  08.10.2015, 11:39

warum sollte sie damit zum jugendamt gehen? die werden sie nur darin bestärken ihre straftaten endlich offen anzugehen. der vater gehört anerkannt, der unterhalt gehört eingefordert. ob er umgang will oder nicht ist doch völlig zweitrangig. wenn er ihn nicht fordert, kann man ihn nicht zwingen.

Hast Du denn bei der Geburt keinen Vater angegeben? Du könntest Dich evtl. mal ans Jugendamt wenden mit Deinen Fragen. Vor allem solltest Du klarstellen, dass Du das alleinige Sorgerecht haben möchtest. (Nehme ich jedenfalls an).

Verstehen kann ich Dich voll und ganz. Auch ich bin ohne Vater groß geworden, ich lernte ihn erst kennen, als ich selbst fast erwachsen war. Da hab ich dann festgestellt, dass ich wirklich nichts versäumt habe.