Vater verstorben, meine Mutter soll alles Erben, muss ich was tun?
Hallo,
Vor kurzem ist mein Vater verstorben und zu Lebzeiten wurde kein Testament gemacht, auch gab es keine Gütertrennung oder ähnliches. Ich habe mich nun mal im Internet ein wenig umgeschaut und habe es so verstanden, dass ich nun zusammen mit meiner Mutter meinen Vater beerbe. Was ich allerdings nicht finden konnte, ist wie ich das vermeiden kann, sprich ich möchte nichts erben, sondern möchte, dass meine Mutter zunächst alles bekommt und ich dann (hoffentlich in ferner Zukunft) mein Mutter beerbe.
Muss ich dazu nun explizit auf mein Erbe verzichten? Wenn ja, muss ich das in einer bestimmten Art formell machen (Amtsgericht?)? Entstehen dadurch mir oder meiner Mutter irgendwelche Nachteile?
Vielen Dank im voraus für alle hilfreichen Tipps und Hinweise!
4 Antworten
Die Antworten sind leider nicht ganz richtig. Ohne Testament bildest du mit deiner Mutter eine Erbengemeinschaft. Was du davon realisierts, bleibt dir überlassen. Du kannst alles deiner Mutter überlassen- oder deine 25% fordern. Eine Ausschlagung des Erbes ist nicht nötig und kostet zudem noch Geld. Ihr beide könnt euch einigen, dass die Mutter sich um alles weiter kümmert. Kritisch kann es nur werden, wenn die Mutter sich wiederverheiratet und dann verstirbt- dann ist der neue Mann erbberechtigt und vieles von deinem Erbe ist weg. Ihr solltet den Nachlass aufschreiben, die Werte dazu und das beide unterschreiben. Dann kannst du ggf. deinen Anteil nachweisen.
Genau so. Einigt euch untereinander und schreibt den Nachlass auf. Alles Gute!
Willst du die Erbschaft nicht annehmen, musst du ausschlagen. Die Erklärung gibst du am besten vor dem Nachlassgericht ab und das innerhalb von 6 Wochen. Allerdings bedeutet deine Ausschlagung nicht, dass automatisch deine Mutter Alleinerbin wird. Vielmehr kommt nun die zweite Ordnung gesetzlicher Erben zum Zug (Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, falls diese vorverstorben sind). Es ist auch nicht sicher, dass du deine Mutter einmal vollständig beerben wirst. Ich persönlich würde das Erbe nicht ausschlagen, wenn es werthaltig ist.
Die Hälfte des gemeinsamenV ermögens gehört sowieso der Mutter. Gesetzlich erbt sie dann 50 % des Rests. Für dich blieben also 25 % übrig.
Du hast 6 Wochen Zeit das Erbe auszuschlagen. (Nachlassgericht)
Wenn du einmal das Erbe ausgeschlagen hast, und dies ist rechtskräftig, bleibt das dann auch so.
Hallo. die Antwort von "der Hans" ist grunsätzlich richtig! Der Verzicht könnte allerdings rückgängig gemacht werden,wenn Du von staatlichen Leistungen lebst oder innerhalb der nächsten 10 Jahre welche in Anspruch nehmen müßtest. Alles gute!