Vater tot - muss ich seine Schulden begleichen?

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Wenn eine Ehe besteht und vor dem Tod keine Scheidung eingereicht wird, muss der Partner die Einnahmen sowohl als auch die Kosten des jeweiligen anderen Partners tragen. Sollte jedoch es nicht möglich sein die Kostgen zu begleichen da das Geld nicht vorhanden ist. Besteht die möglichkeit beim Amt seine Vermögensverhältnisse da zu legen und einen Großteil der Schulden bezahlt zu bekommen. Allerdings einen gewissen Teil MUSS der Partner bezahlen. Kann er jedoch auch bei schlechtem Einkommen in Raten und mit Erlass jeglicher Zinsen (falls die Schulden bei einer bank sind) bezahlen. Sollte Ein Nachkomme (Sohn/tochter) angeschrieben werden und zur Zahlung aufgefordert werden MUSS derjenige oder diejemige ebenfalls zahlen. Allerdings wäre eine kontaktierung der Nachkommen äußerst ungewöhnlich.

Mfg User2503 - Anwalt

Solange die Ehe nicht geschieden wurde, gelten die beiden als verheiratet und Ehepaare haften gemeinschaftlich sofern die Mutti mitunterschrieben hat. Lasst Euch von einem Anwalt beraten.

da muss ich dich leider entäuschen zumindest was das gleichgeschlechtliche ehe betrift. gefunden bei wikipedia.

Seit dem 23. Juli 2008 ist es allerdings ausnahmsweise möglich, dass, wenn in einer verschiedengeschlechtlichen Ehe ein Partner sein Geschlecht ändert, die Ehe nach deutschem Recht weiterhin Bestand hat, obwohl beide Partner dann das gleiche Geschlecht haben. Die Ehe darf nach der ersatzlosen Streichung des § 8 Abs. 1 Nr. 2 Transsexuellengesetz ungeschmälert fortgeführt werden.[33] Dieser rechtliche Sonderfall wird von Befürwortern der gleichgeschlechtlichen Ehe häufig als ein Argument für die generelle Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe in Deutschland angeführt.

Völlig unabhängig von dem, was da passiert ist, kannst du jederzeit das Erbe ausschlagen. Und genau das solltest du auch tun, wenn da nur Schulden vorhanden sind.

Wenn dein Vater jetzt in einem Pflegeheim wäre, dann müsstest du möglicherweise für ihn zahlen und diese unschönen Vorfälle erst wirklich alle vor Gericht aufrollen, um da rauszukommen. Aber um das Erbe auszuschlagen, brauchst du keine Begründung.

Nein, solange es keinen Kreditvertrag, oder ein gemeinsames Bankkonto oder ähnliches gibt, müsst ihr euch keine Sorgen machen.

Allerdings müsst ihr das Erbe ausschlagen, denn auch Schulden kann man erben.

LG