Vater tot - muss ich seine Schulden begleichen?
Hallo Community!
Ich hole einmal groß aus. Mein Vater habe ich seit mehreren Jahren nicht mehr gesehen. Er war nie ein guter Mensch - sehr agressiv und brutal und auch meiner Mutter, meinen Brüdern und mir hat er Gewalt angetan. Er hat meine Familie verlassen und kundgetan er wolle mit uns nichts zu tun haben und er wolle nicht mehr unser Vater sein, wir sollten nicht uns einbilden weiterhin ihn Vater zu nennen.
Ehrlich gestanden habe ich ihn nie vermisst. Derzeit wohnt mein großer Bruder in der Schweiz, mein jüngerer ist noch Schulpflichtig und meine Mutter durch die Schläge meines Vaters nun teilweise Behindert (möchte dies nicht näher ausführen).
Meine Mutter konnte (oder wollte) meinen Vater nicht ausfindig machen und ist immer noch mit ihm verheiratet.
Nun habe ich erfahren, das er tot ist (durch meine Mutter, sie hat ein Schreiben erhalten). Er hat in den vergangen Jahren eine umoperierung zur Frau hinter sich gebracht und muss in einen Kaufrausch geraten sein, denn meine Mutter meinte es seien viele Kosten zu tragen. Nun soll meine Mutter alles bezahlen, leider hat Sie kein Geld. Ich habe Angst das man alles nun von mir verlangt, da ich ja am nächsten dran wohne und bereits Geld verdiene.
Zu dem frage ich mich ob meine Mutter die Schulden tragen muss - immerhin haben Sie ja getrennt gelebt...
Gilt die Ehe nicht auch als hinfällig jetzt da er operativ eine Frau war (tut mir leid aber bei seinem Charakter glaube ich eher an eine psychische Störung als an anderes)? Immerhin ist ja die gleichgeschlechtliche Ehe in D noch verboten. Kann man da nichts machen um meine Mutter da raus zu ziehen?
14 Antworten
Wenn eine Ehe besteht und vor dem Tod keine Scheidung eingereicht wird, muss der Partner die Einnahmen sowohl als auch die Kosten des jeweiligen anderen Partners tragen. Sollte jedoch es nicht möglich sein die Kostgen zu begleichen da das Geld nicht vorhanden ist. Besteht die möglichkeit beim Amt seine Vermögensverhältnisse da zu legen und einen Großteil der Schulden bezahlt zu bekommen. Allerdings einen gewissen Teil MUSS der Partner bezahlen. Kann er jedoch auch bei schlechtem Einkommen in Raten und mit Erlass jeglicher Zinsen (falls die Schulden bei einer bank sind) bezahlen. Sollte Ein Nachkomme (Sohn/tochter) angeschrieben werden und zur Zahlung aufgefordert werden MUSS derjenige oder diejemige ebenfalls zahlen. Allerdings wäre eine kontaktierung der Nachkommen äußerst ungewöhnlich.
Mfg User2503 - Anwalt
Solange die Ehe nicht geschieden wurde, gelten die beiden als verheiratet und Ehepaare haften gemeinschaftlich sofern die Mutti mitunterschrieben hat. Lasst Euch von einem Anwalt beraten.
da muss ich dich leider entäuschen zumindest was das gleichgeschlechtliche ehe betrift. gefunden bei wikipedia.
Seit dem 23. Juli 2008 ist es allerdings ausnahmsweise möglich, dass, wenn in einer verschiedengeschlechtlichen Ehe ein Partner sein Geschlecht ändert, die Ehe nach deutschem Recht weiterhin Bestand hat, obwohl beide Partner dann das gleiche Geschlecht haben. Die Ehe darf nach der ersatzlosen Streichung des § 8 Abs. 1 Nr. 2 Transsexuellengesetz ungeschmälert fortgeführt werden.[33] Dieser rechtliche Sonderfall wird von Befürwortern der gleichgeschlechtlichen Ehe häufig als ein Argument für die generelle Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe in Deutschland angeführt.
Völlig unabhängig von dem, was da passiert ist, kannst du jederzeit das Erbe ausschlagen. Und genau das solltest du auch tun, wenn da nur Schulden vorhanden sind.
Wenn dein Vater jetzt in einem Pflegeheim wäre, dann müsstest du möglicherweise für ihn zahlen und diese unschönen Vorfälle erst wirklich alle vor Gericht aufrollen, um da rauszukommen. Aber um das Erbe auszuschlagen, brauchst du keine Begründung.
Nein, solange es keinen Kreditvertrag, oder ein gemeinsames Bankkonto oder ähnliches gibt, müsst ihr euch keine Sorgen machen.
Allerdings müsst ihr das Erbe ausschlagen, denn auch Schulden kann man erben.
LG