Urlaubsanspruch in den Schulferien

9 Antworten

Einen Anspruch auf Urlaub in den Ferien hat schon mal grundsätzlich keiner!

Das müsste alles in der Firma oder Abteilung geregelt werden.

Wenn dein Chef vernünftig ist, dann wird er deiner Kollegin sagen, dass sie, auch wenn sie es nicht glauben will, nicht die leibliche Mutter der Kinder ist und somit noch weniger auf ein imaginäres Recht pochen kann, in den Ferien Urlaub zu nehmen.

Es sollte selbstverständlich sein dass eine leibliche Mutter mehr Interesse daran hat, ihre Kinder in den Ferien selbst zu versorgen.

Ein gesetzlicher verankerter Anspruch auf Urlaub zu einer bestimmten Zeit besteht nicht. Viele Arbeitgeber gewähren jedoch Eltern schulfplichtiger Kinder vorrangig Urlaub während der Ferien. Wenn es sich - so wie ich das verstehe - um Kinder des Lebenspartners handelt, die nicht im selben Haushalt leben, dann sollte Deine Kollegin sehr vorsichtig sein, mit ihrem vermeindlichen Urlaubsanspruch während der Ferien. Man sollte sich einigen, so dass jeder mal während der Ferien Urlaub nehmen kann.

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub in den Ferien. Die Belange der Angestellten sollten aber bei der Urlaubsplanung Berücksichtigung finden. Versucht Euch zu einigen, die Ferien sind doch lang.

  1. wie meinst du das mit den Rabatten?
  2. euer chef sollte die Urlaubsplanung übernehmen, denn meistens artet eine Planung zwischen den Kollegen in Streitereien aus. Und in die Planung des Chefs sollte sehr wohl dein Kind miteinfließen.
  3. im übrigen: selbst wenn nur der Freund der Kollegin Kinder hat, für die er seinen urlaub entsprechend planen muss, so wird die Kollegin dadurch ja auch tangiert.

die Frage gibts hier übrigens schon: Stimmt es,dass eltern mit schulpflichtigen kindern an 1. stelle stehen wenns um urlaubsplanung geht?

sie hat definitiv keinen urlaubsanspruch wegen kindesbetreuung, es ist ja nicht ihr kind. ab zum chef, der muss es letzten endes entscheiden