Unversichert gefahren, Unfall?

7 Antworten

Das Auto ist grundsätzlich durch eine Person/Firma versichert und ich fahre es einfach ohne rechtmäßige Erlaubnis.

Dann handelt es sich um einen Diebstahl!

§ 242 StGB Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Das Auto ist ja versichert über den Halter. Wenn du das Fahrzeug "unrechtmäßig" nutzt, bist du aber vermutlich schadensersatzpflichtig. Das heißt, die Versicherung tritt in Vorleistung, reguliert die Schäden und verklagt dich auf Rückzahlung.

19Michael69  07.04.2018, 19:10

Hier ist nur mit einer Nachzahlung der Beiträge und eventuell einer Vertragsstrafe zu rechnen.

Komplett zurückzahlen muss man das Geld nur dann, wenn der Schafen bis zur möglichen Regressforderung (5.000 / 7.500 Euro) hoch ist.

Gruß Michael

zippo1970  07.04.2018, 19:40
@19Michael69

Danke für die Aufklärung! :)

Hallo,

wenn eine gültige Haftpflichtversicherung existiert, besteht der Versicherungsschutz gegenüber geschädigten Dritten immer.

Das gilt sogar dann, wenn z. B. jemand ohne Fahrerlaubnis das Fahrzeug fahren würde.

Die Versicherung kann den Versicherungsnehmer aber bis 5.000 Euro und in seltenen Fällen auch bis 7.500 Euro in Regress nehmen.

In deinem Fall, wenn einfach nur jemand das Fahrzeug fährt, der gemäß Vertrag nicht zum "erlaubten Fahrerkreis" gehört, wird wohl nur nachträglich der entsprechende Beitrag fällig und die Versicherung kann eine Vertragsstrafe verhängen.

Viele Grüße

Michael

cronaldo777 
Fragesteller
 07.04.2018, 20:25

Wenn ein Schaden von 1500 Euro entsteht, kann man dann auch in Regression genommen werden? 5000 Euro ? Oder 7.500 Euro oder sind das max. zahlen

19Michael69  07.04.2018, 23:35
@cronaldo777

Nur bis zu dieser Höhe, wenn der Betrag darüber liegt.

Liegt er darunter, dann natürlich immer den tatsächlichen Betrag.

Gruß Michael

Heycronaldo777,

du mußt hier einfach unterscheiden zwischen dem Versich.schutz und der Versich.prämie: der Versich.schutz besteht immer für das Fahrzeug, sofern die Prämie bezahlt ist ;-))

Die Versich.prämie richtet sich u.a. nach dem Fahrerkreis; sofern du nicht gemeldet bist im Fahrerkreis, dann zahlt der Versich.nehmer z.B. bei einem Schaden die richtige Prämie als Nachzahlung, im schlimmsten Fall bei manchen Versicherern zusätzlich eine Strafprämie :-((

Können wir unsere Leistung vom Fahrer zurückfordern, wenn Sie nicht selbst gefahren sind?

Grundsatz: eine andere Person fährt berechtigterweise das Fahrzeug. Kommt es zu einem Schaden, fordern wir unsere Leistungen von dieser Person nur zurück

  • bei grober Fahrlässigkeit
  • bei Vorsatz

Die Haftpflichtversicherung des Halters tritt ein, der Halter wird im Tarif hochgestuft und wird dir zumindest seine erhöhten Versicherungsprämien belasten. Im besten Fall.