Unterschrift von einer dementen Frau gültig?

4 Antworten

Dement meint nicht geschäftsunfähig. Insofern käme es wohl darauf an, ob eine Anfechtung des Vertrages erfolgreich wäre, wenn man vorträgt, dass sie im Zeitpunkt der Unterzeichnung "wegen einer Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörung nicht in der Lage war, die Bedeutung der von ihr abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht handeln zu wollen".

G imager761

Ursusmaritimus  08.08.2014, 07:09

Genau so ist es!

Vollmachten für eine Person schließen nicht automatisch die Rechtsfähigkeit einer anderen Person aus. Aber da die wenigsten hier wirklich Spezialisten sind, würde ich mich doch lieber mit einem solchen in Verbindung setzen.

Denen ist doch jedes Mittel Recht, um die alten Leutchen hinauszukraulen. Früher oder später wirst du zum Anwalt gehen müssen, wahrscheinlich aus ganz anderen Gründen.

Wenn deine Mutter nicht entmündigt ist und Unterschrift geleistet hat, wird diese Gültigkeit haben. Stelle ich mir zumindest so vor.