Unterschrift eines Erziehungsberechtigten trotz Volljährigkeit

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Also wenn es eine staatliche Schule ist , die man nicht bezahlen musst - musst du nichts unterschreiben! Sollte es aber eine private Schule sein , die deine Eltern bezahlen und deine Schule das weiß , dann haben sie das Recht deine Eltern darüber zu informieren egal wie alt du bist!!

Das kommt auf das Bundesland mit seinem jeweiligen Schulgesetz und Informationsrecht an. Es gibt Bundesländer in denen Eltern noch bis zum 21. Lebensjahr über gravierende Probleme in der Schule informiert werden müssen. Das wurde in einigen Bundesländern eingeführt nachdem in Erfurt der Amoklauf eines "geflogenen" Schülers war und die Eltern von seinen Problemen nichts mitbekommen haben.

Das haben sie mit mir auch mal versucht, ich habe sie nur angegrinst.

Mein Lehrer hatte zwar darauf bestanden, aber ich habe ihm gesagt, ich bekomme auch nicht alles, was ich möchte.

Aber wenn du dich mit Vater/Mutter gut verstehst, lasse sie ruhig unterschreiben.

Rechtlich gesehen können sie dir natürlich nichts, aber vielleicht haben sie das irgendwie in der Schulordnung verankert? Dann müsste geprüft werden, ob die Regelung vielleicht nichtig ist, das wird dann schon komplizierter und ohne Anwalt wird das nicht gehen.

BadBoy4ever  24.02.2012, 10:36

das kann auch die ganz normale Vorlage bei solchen Briefen sein, unterschreibe einfach bei beiden Feldern und schreibe in Klammern (volljährig) dazu.

Die werden schon auf dich zukommen, wenn sie diskutieren möchten, also schiebe ihnen erst mal den Ball zu und sehe, ob sie etwas machen.

wenn du volljährig bist, dann müsstest du in der schule ein formular unterschrieben haben mit einer einverständniserklärung zur weitergabe deiner daten.. du hast zwei optionen: entweder ja, und an wen oder nein.

die weitergabe deiner daten an dritte, also an deine eltern, wäre ohne deine zustimmung nicht rechtens.

wenn die hausordnung nicht noch dagegen spricht.

allerdings bist du auch für die folgen selbst verantwortlich.

lg :)

Hallo!

Ich habe in letzter Zeit ähnliche Probleme gehabt, meine Lehrerin hat trotz meiner Volljährigkeit und obwohl ich ie nochmal daraufhingewieden habe und ihr gesagt habe, dass meine schulichen Dinge meine Eltern nichts mehr angehen Gespräche mit diesen geführt. Jetzt hat sie mächtig Ärger.. Ab deinem 18. Geburtstag bist du volljährig, da kann keiner mehr die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten anfordern (;

Liebe Grüße, Gaenseblume.