Unterschiedliche Möglichkeiten zur Anlage der Mietkaution?
Hallo, man hört auf der einen Seite, dass eine Mietkaution zum aktuell üblichen Zinssatz angelegt werden soll. Als Möglichkeit werden teilweise Tagesgeldkonten genannt. Auf der anderen Seite gibt es aber auch viele Mietkautionskonten die keine bis sehr wenig Zinsen abwerfen.
Kann ein Mieter bei einem solchen Mietkautionskonto nicht die entgangenen Zinsen bei Beendigung des Mietverhältnisses einfordern? Bzw. gibt es für Mieter eine Art Tabelle an der sich genau ablesen lässt, welchen Mindestertrag die angelegte Kaution abwerfen muss, oder gibt es dazu keine einheitlichen Regelungen?
1 Antwort
Das BGB sieht folgendes vor: Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen.
Es kann eine abweichende Anlagemöglichkeit gewählt werden. Aber das muss explizit vereinbart werden und ist eventuell mit höheren Risiken verbunden. Auf jeden Fall muss die Kaution getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden.