Unterschiedliche Möglichkeiten zur Anlage der Mietkaution?

1 Antwort

Das BGB sieht folgendes vor: Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen.

Es kann eine abweichende Anlagemöglichkeit gewählt werden. Aber das muss explizit vereinbart werden und ist eventuell mit höheren Risiken verbunden. Auf jeden Fall muss die Kaution getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig