Unterschied Auto abmelden und stilllegen?

2 Antworten

Es wird unterschieden zwischen der Abmeldung und der Stilllegung eines Fahrzeugs. Welche Variante sich besser eignet, hängt davon ab, ob das Fahrzeug später noch einmal genutzt werden soll oder nicht. Wird es verkauft, sollte es zunächst abgemeldet werden. Wer noch nicht weiß, ob er das Auto noch einmal anmelden wird, kann es auch stilllegen lassen. Dann hat er insgesamt sieben Jahre Zeit, eine erneute Anmeldung durchzuführen. Denn dann würde die HU/AU ablaufen und es wäre eine erneute Prüfung erforderlich.

Anders sieht es hingegen aus, wenn das Auto verschrottet werden soll oder aber einfach nicht mehr verkehrstüchtig ist und daher auch nicht mehr genutzt werden kann. In beiden Fällen müsste es endgültig stillgelegt werden. Hierfür besorgt sich der Halter einen Verwertungsnachweis bei der jeweiligen zuständigen Entsorgungsstelle. Die Außerbetriebsetzung wird in der Regel in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen. Wer seine Kennzeichen später noch einmal nutzen will, kann sich diese gegen eine Gebühr reservieren. Ansonsten werden sie irgendwann neu vergeben und bei der erneuten Anmeldung des Fahrzeugs müssten neue Kennzeichen beantragt werden.

Siehe: https://www.autoscout24.de/informieren/ratgeber/autoverkauf/verhandeln/auto-stilllegen/

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mache alles selber an Auto + Bike
g3n3r4l01  12.05.2022, 22:41

Anders ist es natürlich, wenn du von der Polizei stillgelegt wirst, aber ich denke mal darum ging es in deiner Frage nicht.

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Sepojustin 
Fragesteller
 12.05.2022, 22:48
@g3n3r4l01

Nein, es geht darum:

Ich möchte ein Auto ohne TÜV verkaufen. Wenn man allerdings die Mängel beseitigt würde man wieder TÜV bekommen. Reicht dann die Abmeldung und der Verkauf oder nicht?

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g3n3r4l01  12.05.2022, 22:53
@Sepojustin

Wenn der Käufer das Auto beim TÜV vorgeführt hat und das Auto wieder TÜV hat, kann er es mit den Fahrzeugpapieren problemlos wieder anmelden.
Nur muss er es auf einem Anhänger o.ä. Transportieren, fahren darf man ohne TÜV natürlich nicht und Anmelden geht ohne TÜV nicht. Aber das ist ja dann nicht mehr dein Problem.

Die Abmeldung hat mit dem TÜV nix zu tun.

Wenn du es einfach nur Abgemeldet verkaufst, machst du alles richtig.

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Sepojustin 
Fragesteller
 12.05.2022, 22:56
@g3n3r4l01

Und wenn ich das Auto abmelden und der Käufer das Auto trotzdem fahren würde ohne TÜV? Wäre ich dann haftbar oder nicht? Ich kann ja im Endeffekt nichts dafür und was er dann mit dem Auto macht ist dem Käufer seine Sache oder?

Natürlich halte ich es vertraglich fest mit welchen Mängeln es verkauft wurde und das es aktuell keinen TÜV mehr hat.

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g3n3r4l01  12.05.2022, 22:58
@Sepojustin

Das Auto ist zu dem Zeitpunkt nicht mehr auf deinen Namen angemeldet oder versichert (Kennzeichen behältst du!) und einen Nachweis über den Verkauf (Kaufvertrag) hast du auch - also nein da sollte dir nix passieren.

Aber wenn der Käufer ohne Kennzeichen bei dir vom Hof fährt würde ich mir trotzdem Sorgen machen, ob das der richtige Käufer war xD

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Sepojustin 
Fragesteller
 12.05.2022, 23:01
@g3n3r4l01

Laut ihm bringt er irgendwelche roten Kennzeichen zur Überführung mit? Bin mir da auch nicht so ganz sicher und kenne mich nicht aus ob das rechtens ist... mir geht's im Endeffekt auch nur darum ob ich da dann irgendwie haftbar bin

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g3n3r4l01  14.05.2022, 18:23
@Sepojustin

Rote Kennzeichen haben meistens Autohändler oder Autohäuser für Fahrzeugüberführungen.

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Guenimert  15.05.2023, 16:49

Das Fahrzeug hat entweder den Status (zugelassen) oder (außer Betrieb gesetzt)

Vorübergehend und endgültiger Stilllegung gibt es nicht mehr.

... und einen Verwertungsnachweis braucht die Behörde nicht unbedingt. Das ist bei jeder Behörde anders geregelt. Bei meiner haben sie es nicht haben wollen.

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