Unterliegen Pakete und Päckchen auch dem Briefgeheimnis des Grundgesetzes

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Pakete wird man eher dem Post- als dem Briefgeheimnis zuordnen können. Im Ergebnis bleibt sich das jedoch gleich, denn auch dieses ist grundgesetzlich geschützt. Übrigens: Vom Briefgeheimnis sind unter anderem auch emails erfasst.


Artikel 10 GG

(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.

Meines Erachtens nicht, denn unter Brief sind schriftliche Mitteilungen zu verstehen.

Sicherlich unterliegen Pakete und Päckchen aber dem Postgeheimnis. Und das ist ja schließlich durch Art. 10 des Grundgesetzes auch geschützt.

Der entsprechende Artikel des Grundgesetzes solll den Bürger vor Übergriffen des Staates schützen. Mit Postgeheimnis sind dort auch Päckchen und Pakete gemeint.

Ja natürlich! Gibt sogar Päckchen z.B. Medikamentinhalte, die dürfen nur persönlich dem Empfänger übergeben werden.

ja sicher - dem Post- und Fernmeldegehimnis.