Unterhaltsvorschuss?
Hallo
wir sind eine Patchworkfamile. 3 von mir u 3 von ihr.
vor etwa zweieinhalb Jahren erfuhren wir, dass man Unterhaltsvorschuss bekommen kann, obwohl man mit einem neuen Partner verheiratet ist. Zu diesem Zeitpunkt waren meine beiden großen Jungs schon volljährig. Nur der Kleine, der heute 14 ist noch nicht. Aufgrund der misslichen finanziellen Lage (acht Leute zwei Wohnungen, 3100 € pro Monat) haben wir uns sehr oft mit dem Jugendamt in Verbindung gesetzt und sie waren über unsere Wohn und lebe Situation aufgeklärt. Überrascht und gleichzeitig ein wenig verärgert. Dass die neue Gesetzgebung so spät kam, hieß es wir könnten für den letzten meiner Jungs dann doch noch unter als Vorschuss bekommen. die Mutter zahlt seit 2018 keinen Unterhalt mehr. Sämtliche Maßnahmen über Gericht Gerichtsvollzieher Anzeige bei der Polizei etc. führten ins Leere. Umso glücklicher waren wir, die 395 € für eines der sechs Kinder wenigstens zu bekommen. Das hat uns zwar nicht reich gemacht, aber half ein wenig.
Heute bekam ich einen Brief, in dem drin steht, dass ich alles zurückzahlen müsse (etwas mehr als 13.000 €)
Wir haben uns extra mehrfach und deutlich informiert darüber dass wir verheiratet sind und ob das wirklich sein kann, da bisher es genauso war, dass wenn man verheiratet ist neu mit einem neuen Partner keinen Anspruch hat.
Wer kennt sich hier aus und kann mir Informationen
Lieben Gruß
3 Antworten
vor etwa zweieinhalb Jahren erfuhren wir, dass man Unterhaltsvorschuss bekommen kann, obwohl man mit einem neuen Partner verheiratet ist.
von wem wollt ihr das erfahren haben?
Der Bezug ist bei einer Heirat ausgeschlossen. Daran hat sich auch nie etwas geändert.
Und jede Änderung in den Lebensverhältnisse ist auch anzuzeigen. Also hast du es schriftlich (und nachweislich), dass ihr mitgeteilt habt, dass du geheiratet hast?
Das wäre dann vielleicht, aber auch nur vielleicht, eine winzige Chance.
ansonsten bleibt es zu unrecht bezogene Leistungen sind zurück zu zahlen.
Nochmal: hast du es schriftlich (und nachweislich) angezeigt, dass du nun verheiratet bist?
Und was sich wer ausdenkt kann ich nicht beurteilen. Nur es gab diesbezüglich NIE eine Änderung.
Neu verheiratet bedeutet keinen Anspruch mehr auf Unterhaltsvorschuss. Warum sollte also irgendwer beim Amt so einen Quatsch erzählen?
Vor allem: solange du diese (angebliche) Aussage auch nicht nachweisen kannst bleibt es dabei: die zu Unrecht bezogene Summe ist zurück zu zahlen.
Noch mal vielleicht von mir nicht klar ausgedrückt: wir sind seit 2012 von den Partnern getrennt. Lebend. Deren Intrigen haben uns zusammen geführt 2013 (nebensächlich für hier eigentlich) 2015 haben wir neu geheiratet und es war klar, dass es keinen Unterhaltsvorschuss gibt, wenn man verheiratet ist. Eigentlich sollte der Unterhalt ja von dem anderen Elternteil gezahlt werden. Es gingen Jahre ins Land und auf einmal hieß es. Es gibt eine neue Gesetzeslage, dass man trotz Eheschließung trotz neu verheiratet sein, trotz dass ich nicht der Elternteil bin, der leibliche es einen Zahlung vom Unterhaltsvorschuss gibt! Das kann man sogar im Netz nachlesen. Aber trotzdem bekommt man diesen Brief und da man nicht alles glauben kann, was im Netz steht, war hier die Frage, ob es jemanden gibt, der sich tatsächlich detailliert auskennt. Googeln kann ich selber aber ob es tatsächlich hier eine entsprechende Gesetzeslage gibt, die nicht älter sein kann als drei Jahre. Es ist auch furchtbar lieb, dass ich hier direkt Antworten bekomme, die mich eventuell beruhigen könnten aber auf die Idee einen Anwalt zu erreichen oder dort direkt anzurufen bei der Gemeinde und entsprechend Kontra zu geben oder nachzuhaken, das ist uns selbstbewusst. Wir wollen nur nicht ohne die richtigen Waffen beziehungsweise die richtigen Informationen in eine Schlacht gehen, bei der einem jeder alles aufs Auge binden kann.
Es ist völlig irrelevant was ihr zu hören geglaubt habt oder ob "Irgendwer" euch da falsch informiert hat.
Es gibt KEINE Gesetzeslage, die besagt, dass man bei Neuheirat Anspruch hat.
Und die "Schlacht" habt ihr bereits verloren, da ihr Gelder bezogen habt, die euch nicht zustanden!
Dabei spielt es auch keine Rolle, ob man ggf. die Information, dass ihr geheiratet habt, ignoriert habt.
Und genau genommen handelt es sich hier auch Betrug.
Also neben der Rückzahlung könnte noch eine entsprechende Anzeige folgen.
Natürlich steht es dir frei einen Anwalt zu nehmen. Und beim Amt anrufen kannst du auch. Aber: hier geht es um eine nicht unerhebliche Summe und da sollte man grundsätzlich ALLES schriftlich und nachweislich machen.
Es gibt keine "Waffen", keine "Schlacht" und auch keine gesetzliche Grundlage.
Fazit: die Summe ist zurück zu zahlen.
Das Einkommen wird erst von Interesse, wenn das Kind 12 wird.
Denn ab da gilt:
Kinder im Alter von zwölf Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (18. Geburtstag) können ebenfalls Unterhaltsvorschuss erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro brutto verdient.
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/unterhaltsvorschuss
Bedeutet: das Kind darf kein Bürgergeld beziehen oder man selbst kann Bürgergeld beziehen, muss aber mindestens noch 600 EUR Brutto daneben selbst verdienen.
Hier wäre also nur das Mindesteinkommen des Elternteiles von Interesse.
Bei einer solchen Summe solltet ihr auf jeden Fall einen Anwalt nehmen.
Weiß irgendjemand hier, ob das, was wir zu 100 % eigentlich gedacht haben zu wissen, dass das stimmt? Gab es da nicht vor etwa 2-3 Jahren eine Änderung, dass ein Kind das bedürftig ist, dann trotzdem ein Recht auf Unterhalt hat, nachdem die Mutter sich gezielt weigert und irgendwie mit dem Mist immer davon kommt?
wir sind zwar vielleicht vergesslich, aber so vergesslich kann man doch gar nicht sein. Ich erinnere mich fast im O-Ton an die Gespräche, nur, dass ich bei denen keiner den Schuh anziehen wird, wenn sie ein solches Schreiben aufgesetzt haben.
Hallo, danke für die schnelle Antwort. Ja das ist uns bewusst. Natürlich ist es wie immer, so dass die Post dann kommt, wenn entsprechende Stellen entweder zu sind oder die entsprechende Person im Urlaub und Vertretung gibt es natürlich wie immer keine.
wir haben nie mit irgendwas hinterberg gehalten sind eigentlich Gläsern, weil wir so oft uns informiert haben, und waren positiv überrascht über diese Entwicklung. Wir haben ganz gezielt klargestellt, dass wir nach wie vor verheiratet sind und zusammen leben und man hat uns beruhigt und gesagt ja, das hat sich geändert. Sogar im Netz kann man nachlesen, dass trotz einer entsprechenden Eheschließung mit neuem Partner es mittlerweile Unterhaltszahlungen gibt. Uns irritiert, dass wir jetzt auf sowas angeschrieben werden, nachdem wir uns so detailliert abgesichert haben. Wenn man arm ist, geht man kein weiteres Risiko ein noch Schulden zu machen!
Aber das ist ja euer Vorteil, wenn ihr zu wenig Einkommen habt, dann ist der Anwalt ja kostenlos...sucht euch einen Fachanwalt, ruft mal an und fragt was er braucht um euch kostenlos zu vertreten.
Auch, dass es uns bewusst, da wir leider hier Profis sind. Beide unsere Expartner haben auf beeindruckende Art und Weise uns aber vor allem die Kinder tyrannisiert. Was uns letztendlich zusammen geführt hat🤣
im Prinzip geht es darum, dass das Amt uns jetzt eine Rückzahlung abverlangt, die sie uns vorher durch eine Gesetzesänderung zugesprochen hat. Und hier die Frage, ob das rechtens ist. Sie sollen sich an die leibliche Mutter wenden und nicht An die dies von vorne bis hinten nicht haben und alles dafür tun, dass es den Kindern gut geht.
Wir hätten nie Unterhaltsvorschuss beantragt. Wenn man uns nicht mitgeteilt hätte, dass es jetzt auch anders geht trotz neuer Eheschließung.
Ja, aber nur ein Fachanwalt kann euch sagen ob das wirklich alles ok ist...manchmal reicht es ja auch, wenn das Amt einen Fehler gemacht hat...
So eine angebliche Änderungen gab es nie, wenn ihr diese Aussage vom Jugendamt nicht schriftlich habt, oder es sonst wie belegen könnt, dann könnt ihr froh sein, wenn es bei der Rückzahlung des zu Unrecht bezogenen Unterhaltsvorschusses bleibt.
Im schlimmsten Fall käme noch eine Anzeige wegen Betrug dazu.
Wir waren immer ganz offen und ehrlich in unserer Situation und aufgrund der misslichen Lage lebend unter dem Existenzminimum hat man uns alle möglichen Optionen offeriert. Unter anderem dann lasst euch doch scheiden dann geht’s euch besser.
definitiv gab es irgendeine Änderung von dem selben Amt mit der Erkenntnis, dass man trotz Heirat jetzt Unterhaltsvorschuss bekommen kann. Sowas denkt man sich ja nicht aus. Daraufhin haben wir die Formulare ausgefüllt und den Unterhaltsvorschuss bekommen.