Unterhaltsleistungen Eltern?


26.04.2024, 11:37

1 Antwort

Das lässt sich pauschal nicht beantworten.

Die erste Frage: Wie alt sind deine Eltern? So lange deine Eltern im erwerbsfähigen Alter sind, haben diese die Erwerbsobliegenheit. Das heißt sie müssen selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen. Alle Zahlungen des Sohnes sind dann freiwillig und können nicht als Unterhaltsaufwendungen abgezogen werden, BMF vom 06.04.2022 (BStBl I S. 623) - IV C 8 – S 2285/19/10002 :001 – 2022/0025379, Tz. 5, Rz. 10 ff.

Zweite Frage: Wie hoch sind die eigenen Einkünfte der Eltern? Diese mindern den abziehbaren Höchstbetrag soweit sie den anrechenbaren Freibetrag überschreiten, § 33a Abs. 1 S. 5 EStG.

Drittens: Die zeitanteilige Betrachtung wirkt sich gleichermaßen auf den Höchstbetrag aus. Maximal beträgt der abziehbare Unterhalt also nur 2.727 € (10.908 € * 1/2 Ländergruppeneinteilung * 6/12 Monate), wenn deine Eltern keine Erwerbsobliegenheit haben und keine eigenen Einkünfte.

Viertens: Zuletzt ist auch noch die eigene Leistungsfähigkeit, die so genannte Opfergrenze zu beachten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung
Filip0000 
Fragesteller
 26.04.2024, 13:04

Danke für die Antwort! Meine Mutter is 64 jahre alt und Vater 69 Jahre alt... Vater ist in Rente und meine Mutter hat garkeine Einkünfte dies ist auch durch das Montenegrische Finanamt bestätigt!

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Mungukun  26.04.2024, 14:02
@Filip0000

Deine Mutter ist somit in erwerbsfähigen Alter. Für Sie kann gar kein Unterhalt geltend gemacht werden. Unterhaltszahlungen an die Mutter sind somit nicht zwangsläufig.

Nur für den Vater ist eine Berücksichtigung des Unterhalts möglich und dann auch nur bis zum Höchstbetrag. Die Rente des Vaters ist dabei dem Höchstbetrag von 2.727 € gegen zu rechnen.

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Filip0000 
Fragesteller
 26.04.2024, 14:30
@Mungukun

Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Mein Vater erhält eine monatliche Rente von 375 EUR, was einem Jahresbetrag von 4500 EUR entspricht. Wäre es sinnvoll, dies zu berücksichtigen da dies die 2727 übersteigt?
Darüber hinaus ist meine Mutter aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage zu arbeiten. Gibt es Möglichkeiten, dies in Betracht zu ziehen?

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Mungukun  26.04.2024, 20:46
@Filip0000
Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Mein Vater erhält eine monatliche Rente von 375 EUR, was einem Jahresbetrag von 4500 EUR entspricht. Wäre es sinnvoll, dies zu berücksichtigen da dies die 2727 übersteigt?

Erstmal reden wir von 2.250 € anzurechnenden Rentenleistungen, weil wir ja nur einen 6 Monatszeitraum haben durch die Zahlung ab Juli.

Darüber hinaus ist meine Mutter aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage zu arbeiten. Gibt es Möglichkeiten, dies in Betracht zu ziehen?

Wenn du entsprechende amtlich auf deutsch übersetzte Gesundheitszeugnisse dafür hast, die den Vorgaben des vorhin genannten BMF-Schreibens entsprechen, ja.

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Filip0000 
Fragesteller
 27.04.2024, 12:15

Vielen Dank für Ihre Hilfe, ich schätze es sehr! Ich habe noch zwei Fragen, und dann werde ich Sie nicht weiter belästigen, versprochen :D

  1. Wie wirkt sich die zeitanteilige Betrachtung auf den Höchstbetrag in folgendem Fall aus: Wenn die erste Zahlung am 01.03. erfolgt und 500 EUR beträgt, und die zweite am 01.07. mit 5000 EUR? Ist der Höchstbetrag nur von der ersten Zahlung abhängig oder gibt es weitere Aspekte zu berücksichtigen wie den Betrag? Wäre in diesem Fall (10.908 € * 1/2 Ländergruppeneinteilung * 10/12 Monate)?
  2. Wie sieht es bei Studenten (Bruder) ? Kann man die finanziell unterstützen, oder ist dies durch das erwerbsfähige Alter geregelt, sodass sie für sich selbst verantwortlich sind ?
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Mungukun  27.04.2024, 14:38
@Filip0000
Wie wirkt sich die zeitanteilige Betrachtung auf den Höchstbetrag in folgendem Fall aus: Wenn die erste Zahlung am 01.03. erfolgt und 500 EUR beträgt, und die zweite am 01.07. mit 5000 EUR? Ist der Höchstbetrag nur von der ersten Zahlung abhängig oder gibt es weitere Aspekte zu berücksichtigen wie den Betrag? Wäre in diesem Fall (10.908 € * 1/2 Ländergruppeneinteilung * 10/12 Monate)?

Genau.

Wie sieht es bei Studenten (Bruder) ? Kann man die finanziell unterstützen, oder ist dies durch das erwerbsfähige Alter geregelt, sodass sie für sich selbst verantwortlich sind ?

Da besteht keine Unterhaltspflicht und somit sind alle Zahlungen freiwillig und können nicht in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

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Filip0000 
Fragesteller
 29.04.2024, 11:30

Entschuldige bitte Mungukun, dass ich mein Versprechen brechen muss, aber es hat sich eine Frage ergeben :D.
Werden die Einkünfte meines Vaters auf den jährlichen Höchstbetrag angerechnet? In unserem Fall wäre der jährliche Höchstbetrag (für März bis Dezember, also 10 Monate) 4581 Euro, während die Einkünfte meines Vaters 3750 Euro betragen.
Bedeutet das, dass der Betrag, den ich versteuern kann, nur 831 Euro beträgt?
Und ist der jährliche Höchstbetrag pro unterstützte Person oder ist der Betrag fest?
Danke dir und liebe Grüße

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