Unterhaltsbescheid - Vorschlag zur Einigung

5 Antworten

Wer setzt das denn fest, das Jugendamt? Bei mir habe ich noch nie etwas vom Jugendamt gehört, einmalige Festsetzung zur Geburt und das war es dann - danach nie wieder.

Das schreiben kam direkt von meiner Ex als persönliches Einschreiben, einmal ein Formular auf dem steht, das es für den unterhaltspflichtigen ist, wahrscheinlich vom Jugendamt (muss heute Abend nochmal zuhause gucken) und zum anderen ein Vordruck, bei dem wahrscheinlich meine Ex selber den gleichen Betrag mit der Hand eingetragen hat. Weiß nun nicht ob es wirklich bindend ist bzw wohin ich meinen Gegenvorschlag unterbreiten soll (Jugendamt oder Ex) außerdem soll ich die Erhöhung schon für Dezember bezahlen.

Ich finde wie gesagt den Vorschlag viel zu hoch, zumal ich auch freiwillig noch die Kita bezahle, was auch gleich mal rund 80€ sind und wir uns auch in die ganzen Anschaffungen für Sachen reinteilen. Letztendlich bleibt nach der Neuberechnung meinem kleinen Sohnemann monatlich mehr Geld als mir selber.

schoschi06  31.01.2013, 10:08

Bloß nicht unterschreiben! der Vordruck ist nicht vom Amt sondern fürs Amt! Laß dich dringend von einem Anwalt für Familienrecht beraten,der kann dir sofort ausrechnen wie hoch der Unterhalt wäre!Gehaltsbescheinigung mitnehmen. Die wollen dich über Tisch ziehen!!!!!

mrmister1978 
Fragesteller
 31.01.2013, 10:26
@schoschi06

Das macht mich momentan richtig fertig, ich werde mich heute mal bei dem Jugendamt melden, vielleicht können die mich auch "fair" beraten....

schoschi06  31.01.2013, 11:03
@mrmister1978

Können sie, aber auch dort vorsicht und nichts unterschreiben!Die beste wahl ist der eigene Anwalt,spreche aus erfahrung und 20Jahren Unterhaltsplicht.

mrmister1978 
Fragesteller
 31.01.2013, 11:38
@schoschi06

Wiederum denke ich, wenn es diese Düsseldorfer Tabelle gibt, kann man sich ja nicht drum drücken auch nicht mit einem Anwalt und selbst wenn der Anwalt den monatlichen Betrag X um ein paar Euros im Monat runterschraubt, will ja der Anwalt auch noch etwas verdienen. Ob ich da besser komme?

schoschi06  31.01.2013, 15:28
@mrmister1978

Keine Angst vor den Anwaltskosten,deiner schilderung nach hast du eh Anspruch auf Rechtsbeihife(sind dann nur 10€).Der Seriöse Anwalt klärt dich vorher darüber auf.Lieber einmal in den sauren Apfel beißen als jahrelang zuviel bezahlen!!!

Der Unterhalt war ja schon mal für deinen Sohn festgesetzt.Von wem kommt der Brief(Exfrau oder Anwalt)?Einen vorschlag kann jeder machen, sollt man aber nicht unterschreiben da er sonst bindend ist.Das Jugendamt verschickt keine vorschläge sondern forderrungen!Gehst du auf den Vorschlag ein mußt du zahlen! selbst bei Arbeitslosigkeit . Läßt sich dann nur Gerichtlich wider ändern.Also VORSICHT!!

Google mal nach Düsseldorfer Tabelle. Das ist eine Richtlinie. Es kann je nach Situation aber abgeändert werden. Aber daran wird sich Orientiert =)

Bist du arbeitstätig? Dein Nettogehalt? Einfache Strecke zum Arbeitsplatz? Hast du weitere unterhaltspflichtige Kinder?

mrmister1978 
Fragesteller
 31.01.2013, 10:24

Arbeitstätig ja, Strecke zur Arbeit wird mit dem privat PKW zurück gelegt (4KM). Weitere Kinder habe ich nicht.

Was mich nur wundert ist, das auf dem einem Formular mein durchschnittliches Nettogehalt drauf stand, was geht das eigentlich meine Ex an?

schoschi06  31.01.2013, 10:53
@mrmister1978

Leider hat die Ex ein anrecht auf Auskunft über dein Gehalt,mindestens einmal im Jahr!

mrmister1978 
Fragesteller
 31.01.2013, 11:35
@schoschi06

Echt wahnsinn was man hier alles offenlegen muss, man kann sagen, das sie mich komplett in der Hand hat. Sehr bedauerlich....

Erst lügen, lügen lügen, bis es mir gereicht hat und jetzt sowas....naja...das mal nur nebenbei...

schoschi06  31.01.2013, 15:46
@mrmister1978

Bist du dir sicher der Vater zu sein(jedes 3. ist ein kuckukskind)?

mrmister1978 
Fragesteller
 24.04.2013, 14:08
@schoschi06

Ne ne die Ähnlichkeit mit mir ist nicht abzustreiten und das ist gut so ;-)

tipps4scheidung  31.01.2013, 11:23

Du bist einmal im Jahr zur Offenlegung deiner Vermögensverhältnisse verpflichtet. Dazu zählen sowohl die Lohnbescheinigungen, als auch der Steuerbescheid. Aus deinem Gehalt wird das sog. Unterhaltsrelevante Einkommen errechnet. Für berufsbedingte Aufwendungen kannst du von deinem Nettogehaltnoch einmal 5% abziehen. Bei einem Kind sind zwischen 110% und 130% der Düsseldorfer Tabelle angemessen. Je nach Altersstufe kannst du den Zahlbetrag aus dem unteren Teil der Tabelle ermitteln.

Deinem Kind steht eine Titulierung des Unterhalts in dynamischer Form zu. Diesen Unterhaltstitel musst du nicht zwingend beim Jugendamt machen. Du kannst das ebenso bei jedem Notar machen lassen.

Das Jugendamt wird dich nicht fair beraten.

mrmister1978 
Fragesteller
 31.01.2013, 11:33
@tipps4scheidung

Vielen Dank für Deine Ausführliche und verständliche Antwort.

Über den letzten Satz musste ich gerade etwas schmunzeln, da ich das fast schon vermutet habe. Du hast da warscheinlich auch schon Deine Erfahrungen gemacht.

Wäre es nun das beste einen Gegenvorschlag an meine Ex zu machen?

tipps4scheidung  31.01.2013, 13:00
@mrmister1978

So würde ich jedenfalls verfahren...

schoschi06  31.01.2013, 15:12
@mrmister1978

Aber nur in höhe des Grundanspruches des Kindes!!