Unterhaltsberechnung ( Erschwerniszulage)

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Grundsätzlich wird das Einkommen der letzten 12 Monate zugrunde gelegt. Bei stark schwankendem Einkommen auch ein längerer Zeitraum.
Ist über den Winter ein geringeres Einkommen zu erwarten, muss das bei der Berechnung des Durchschnittseinkommens berücksichtigt werden.

voraussichtlicher Jahresdurchschnittsverdienst und das durch 12