Unterhaltsberechnung ( Erschwerniszulage)
Hallo Zusammen, da ich jetzt im Trennungsjahr bin, bzw es fängt gerade an, möchte ich fragen wie der Unterhalt berechnet wird. Habe mir schon Hilfe beim Anwalt gesucht. Dadurch aber das ich einen mehr oder weniger speziellen Job habe ist das etwas kompliziert. Ich arbeite Offshore das heisst auf See. Ich bekomme jeden Tag, den ich auf See verbringe eine hohe Summe (Tagespauschale Brutto) ausbezahlt. Diese Zulage ist aber eine Erschwerniszulage. Dadurch das ich erst seit Anfang des Jahre dort bin und ich in den Schönwettertagen viel Geld verdient habe (durch die Zulagen) muss ich wahrscheinlich viel Unterhalt zahlen. Aber das Problem könnte werden wenn ich in den Wintermonaten schlechtwetter habe deutlich weniger Geld bekomme. Kann mir einer von Euch sagen wie sowas angerechnet wird???
2 Antworten
Grundsätzlich wird das Einkommen der letzten 12 Monate zugrunde gelegt. Bei stark schwankendem Einkommen auch ein längerer Zeitraum.
Ist über den Winter ein geringeres Einkommen zu erwarten, muss das bei der Berechnung des Durchschnittseinkommens berücksichtigt werden.
voraussichtlicher Jahresdurchschnittsverdienst und das durch 12