Unterhalt für Kind in Steuererklärung wohin eintragen?

3 Antworten

Auch Euer Freund, der Kindesvater, erhält das hälftige Kindergeld. Nur wird ihm dies nicht ausbezahlt, sondern ist bereits vom zu leistenden Kindesunterhalt abgezogen. In der Steuererklärung erfolgt automatisch eine Günstigerprüfung, ob das ausgezahlte Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für ihn steuerlich günstiger ist. Unterhaltsleistungen können nicht noch zusätzlich geltend gemacht werden. Es sollte aber geklärt werden, warum das Kind nicht auf der Lohnsteuerkarte vermerkt ist. Das kann unterschiedliche Gründe haben. Vielleicht hat die Kindesmutter ein höheres Einkommen als der Vater, der in dem Fall u.U. einer Übertragung des Kinder-FB zugestimmt hat. Vielleicht handelt es sich auch nur um ein Versehen?

LG, Danny

Ich falle echt vom Glauben ab, was hier zum Teil für eine Grütze verzapft wird...

Für den Unterhalt eines Kindes gibt es aber so was von GAR NICHTS.....

Unterhaltszahlungen werden leider nicht mehr angerechnet. Die Mutter muss diese aber mit versteuern - wenn sie berufstätig ist.

ZauberinDanny  06.03.2010, 19:36

"Unterhaltszahlungen werden leider nicht mehr angerechnet." Wann wurden die den jemals angerechnet???

Und seit wann muss der Unterhalt für ein Kind von der Mutter mit versteuert werden? Soll das dann die Einkunftsart "Einkünfte aus Kind" sein

Wieso schreibst Du so einen Quatsch, wenn Du überhaupt keine Ahnung vom Steuerrecht hast?

Danny

sawas  06.03.2010, 20:44
@ZauberinDanny

Zu 1: Bei uns wurde sie angerechnet, und zwar als außergewöhnliche Belastungen. Es gibt nämlich immer Ausnahmen - auch wenn man dafür häufig Widerspruch einlegen muss, weil die Experten selbst dies nicht wissen.

2.http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/121.html

  1. Warum bist du so aggressiv? Wenn ich etwas falsch beantworte, kann man mich gern darauf hinweisen. Aber bitte in einem angemessenen Tonfall.
ZauberinDanny  06.03.2010, 21:06
@sawas

Mein Ton mag etwas aggresiv sein, weil ich wirklich genervt bin von den vielen falschen Antworten, die bei GF gegeben werden. Und insbesondere zu rechtlichen Fragen, sollte man sich m.E. nur äußern, wenn man Ahnung von der Materie hat. Deine Fundstelle mußte ich mir jetzt auch noch durchlesen. Du liegst leider immer noch total falsch, da Du Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehepartner verwechselst mit Unterhaltsleistungen für ein Kind! Du bist ja nicht in meiner Situation, dass Du permanent Antworten lesen mußt, die die Fragestellenden nach hinten werfen, anstatt ihnen zu helfen. Versetzt Dich mal in meine Lage, dann wärst Du vielleicht auch genervt.

Trotzdem weiß ich natürlich, dass Du es gut gemeint hast und wünsche Dir daher auch LG, Danny

sawas  07.03.2010, 00:03
@ZauberinDanny

Danny, ich wnudere mich auch immer darüber, was für antworten hier so gegeben werden, aber in diesem falle hast du mit kanonen auf spatzen geschossen - mütter, die berufstätig sind, müssen ihr einkommen versteuern und dazu gehört auch - ich habs nicht erfunden - die unterhaltszahlung! Ich weiß auch nicht, wieso du permanent falsche Antworten lesen musst ...

ZauberinDanny  06.03.2010, 19:36

"Unterhaltszahlungen werden leider nicht mehr angerechnet." Wann wurden die den jemals angerechnet???

Und seit wann muss der Unterhalt für ein Kind von der Mutter mit versteuert werden? Soll das dann die Einkunftsart "Einkünfte aus Kind" sein???

Wieso schreibst Du so einen Quatsch, wenn Du überhaupt keine Ahnung vom Steuerrecht hast?

Danny