Unter 16 in die Disco?

3 Antworten

Jugendschutzgesetz (JuSchG) § 5 Tanzveranstaltungen

(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.

(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.

(3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.

Alles klar?

also er kommt wenns kontrollen gibt sicher nicht rein...kann ja in eine kinderdisco gehen^^

Nicolas100x 
Fragesteller
 12.12.2015, 11:57

Haha 😅😅

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Der 14jähjrige kommt nur mit Mutti rein. Oder mit einem volljährigen, der von der Mutter eine Erziehungsbeauftragung hat.

Nicolas100x 
Fragesteller
 12.12.2015, 11:58

Kann mein cousin (19) ihn nicht mit nehmen?

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tachyonbaby  12.12.2015, 12:03

Das gilt nur für Gaststätten - aber nicht für die Disco!


Jugendschutzgesetz (JuSchG)
§ 4 Gaststätten


(1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.

(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen oder sich auf Reisen befinden.

(3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in vergleichbaren Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.

(4) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen.
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Nordseefan  12.12.2015, 13:10
@tachyonbaby

WArum zitierst diu hier das Jugendschutzgesetz für Gaststätten? Ihm geht es um eine Disco. Und da darf man unter 16 eben nur mit einem Erziehungsbereichtigen rein.

Und Nicolas, ein 19 jäjriger Freund ist kein Erziehungsberechtigter.

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