Untauglich bei Polizei wegen Verlustangst?
Ich will zum Psychotherapeuthen weil ich Verlustängste habe und diese überwinden will, jedoch will ich mich bei der Bundespolizei bewerben, kann das ein Ausschlussgrund sein, selbst wenn die Therapie beendet ist?
4 Antworten
Trennungsangst ist fast normal bei Säuglingen und Kleinkindern. Tritt das aber bei Jugendlichen oder Erwachsenenen auf, ist das pathologisch. Mit diesem Befund würde dich der Polizeipsychologe höchstwahrscheinlich aussortieren. Fraglich ist jedoch, ob und wie er dahinter kommt, dazu müsste er schon Anhaltspunkte finden. Niemand kann sagen, ob das gut oder schlecht für dich ausfällt.
Hast du deine Verlustangst selbst diagnostiziert?
Grundsätzlich sind nicht alle psyhologischen/psychiatrischen Erkrankungen oder Behandlungen ein Ausschlussgrund. Es bleibt aber in jedem Fall ein relativer und ist von Anamnese und Prognose, Behandlungsform/Medikation und letztendlich Einschätzung des Polizeiarztes abhängig.
Wenn du erstmal ein privat gezahltes Gespräch in Anspruch nimmst, um zu schauen, was man dir empfiehlt, muss das niemand erfahren.
Gruß S.
Meine Verlustangst spielt nur in meiner Beziehung eine Rolle, zu anderen Personen spüre ich keine Verlustangst.
Ich fühle mich sonst psychisch gesund und belastbar
Ich fühle mich auch nicht krank, ich will nur mit einer kompetenten Person darüber reden
Dann mach es privat. Ohne Krankenkasse. Ohne Arzt. Ohne Überweisung.
Ist wahrscheinlich Auslegungssache..
Gute Antwort. Auslegungssache klingt aber nach einer Entscheidung nach Laune. So einfach ist es nicht.
Im Job des Polizisten gibt es tausend Situationen, in denen "was wäre, wenn" durchaus immense Verluste nach sich ziehen könnte.
Wenn diese Angst den Beamten lähmt und am konsequenten Handeln hindert, gefährdet er ggf nicht nur sich selbst, sondern auch Kollegen.
Eine schlechte Idee, sich dem Problem VORHER zu stellen, ist es von FS nicht. Aber die Diagnose ist dann aktenkundig und könnte jederzeit falsch ausgelegt werden.
Ne, hängt vom Psychologen ab, vermute ich, aber eine große Gefahr erkenne ich gerade nicht, würde damit jetzt aber nicht hausieren gehen.
Ja, psychisch Kranke sind untauglich für den Polizeidienst.
Trennungsangst und Verlustangst sind nicht ganz das gleiche.