Bundespolizei Bewerbung, Weisheitszähne, Ausschlussgrund?

3 Antworten

Wenn die 12 Monate auch für Weisheitszähne gelten, wäre das ein Einstellungshindernis, aber kein Ausschlussgrund. Du würdest ggf zu einem späteren Einstellungstermin berücksichtigt.

Ich würde aber mal auf 6 Monate tippen.

Gruß S.

Du musst es im Fragebogen wahrheitsgemäß angeben, es wird aber kein Ausschlussgund sein. Immerhin wird fast jeder mal an den Weisheitszähnen operiert.

Schätze nein, zum Zähne zusammenbeißen, reichen die restlich 28 Beißerchen aus.