“Der gleichzeitige Erhalt von Pflegegeld und Hartz-4-Leistungen ist nur dann anrechnungsfrei möglich, wenn es sich um die häusliche Pflege von Angehörigen handelt. Bei der Betreuung von anderen Personen wird das Pflegegeld als Einkommen angerechnet.
Anders verhält es sich jedoch, wenn nicht kranke Angehörige, sondern Pflegekinder betreut werden. Das Sozialgericht Köln entschied, dass das Pflegegeld in einem solchen Fall als „Erziehungshonorar“ giltund damit auf die Hartz-4-Leistungen angerechnet werden darf (Az.: S 22 AS 44/05 ER)."
Kurzum: wenn du die Oma pflegst wird es nicht angerechnet.