Unsere Eltern möchten einem von uns ihr Haus überschreiben. Wie hoch wäre die Auszahlungssumme (Wert von 200.000€, lebl. Wohnrecht). Wie regelt man die Pflege?

3 Antworten

Vanni:

Auf diesem Weg wird die niemand einen zuverlässigen Wert  nennen können,  zumal der fiktive Wohnwert fehlt, auch der Gesundheitszustand und damit verbunden die Pflegebedürftiigkeit.

Dein Vater hat eine stat. Restlebenserwartung von 12,52 J., deine Mutter von 19,01 J. Die Pflegehäufigkeit beträgt bei ihm 5 %, bei ihr 2,6 %.

Der Notar möge einen Fachman mit einem Kurzgutachten beauftragen, bevor er beurkundet.

Ich rate euch, das sein zu lassen. Das hat für die Kinder nur Nachteile. Die Eltern bleiben ja doch drin wohnen und derjenige, der dann drin wohnt, wird sich zwangsläufig um die Pflege der Eltern kümmern müssen. Wenn die Pflege aber aus eigener Kraft nicht mehr gewährleistet werden kann, wird das zuvor überschriebene Eigentum herangezogen, um die Heimkosten zu finanzieren. Dann ist das Haus so oder so futsch und ihr habt die unsinnigen Notarkosten an der Backe kleben.

Das bringt nur Ärger und Streit. Lasst die Eltern das Haus mit allen Rechten und Pflichten behalten. Wenn es ihnen zu groß wird, sollen sie es verkaufen und in eine kleine Mietwohnung oder eine kleinere Eigentumswohnung ziehen. Das restliche Geld kann dann auf einem Treuhandkonto für die eventuelle Heimunterbringung bei Pflegebedürftigkeit verwahrt werden. Wird das Geld nicht gebraucht, kann es im Todesfall zu gleichen Teilen vererbt werden.

Mein Kommilitone hat genau so einen Fall jetzt an der Backe kleben. Seine Eltern haben seiner Schwester das Haus vor 6 Jahren überschrieben und nun wird alles rückgängig gemacht, da die rente nicht für das heim reicht. Die Schwester muss alles verkaufen, weil sie die Heimkosten nicht bezahlen kann und die Schenkung nichtig ist, da sie noch keine 10 Jahre her ist. 

Ihr solltet euch anwaltlich beraten lassen, bevor ihr so etwas in Erwägung zieht. Das hat nur Vorteile für eure Eltern, nicht für euch! Denn ihr würdet das Haus ja so oder so erben und im Pflegefall müsst ihr so oder so für die Eltern aufkommen. Gut, wenn dann da ein Haus ist, was man verkaufen kann und woraus dann die Kosten gezahlt werden können.

Wird das lebenslange Wohnrecht der Eltern ins Grundbuch eingetragen (wovon ich mal ausgehe), mindert dies den Wert der Immobilie auf jeden Fall. Dies ist beim Auszahlungsbetrag auf jeden Fall zu berücksichtigen.

Wie soll eine mögliche Pflegebedürftigkeit der Eltern gehandhabt werden? Soll eine mögliche Pflege aus dem Familienkreis heraus erfolgen? Oder denkt Ihr über externe Pflegedienste nach?

vannilita 
Fragesteller
 04.01.2017, 21:39

Wir wollen einfach alles einkalkulieren. Man weiß ja nie! Jetzt denken wir darüber nach, wie wir das regeln könnten und wie wir das ggf. vertraglich festhalten.