Unnötige Reparatur bezahlen?
Hey
ich habe eine Frage:
Habe meine Werkstatt beauftragt die Ventildeckeldichtung bei meinem Fahrzeug zu wechseln weil bisschen öl rauskommt unter der Dichtung.
Kostenvoranschlag wurde erstellt und arbeiten sollten am nächsten Tag erfolgen also lies ich das Auto dort und fuhr mit dem Bus heim.
Dann habe ich einen Anruf bekommen, dass sie den Motor geöffnet haben und die Nockenwelle > unbedingt < getauscht werden muss. Ich fragte: Sicher?? Antwort: Ja ganz dringend.
Nun die Auswahl zwischen Gebraucht oder neu.. habe mich für gebraucht entschieden, weil das Fahrzeug etwas älter ist und ich nicht für immer mit dem Fahrzeug fahren will. Das Gebrauchtteil ist ohne Mängel und war bei einem Schrotthändler vorrätig laut Werkstatt. Die Besorgung erfolgte durch die Werkstatt.
Habe dann natürlich der Reparatur teleofnsich zugestimmt, da ich das auto brauche und es muss funktionieren. Habe aber auch gesagt, dass ich die alte Nockenwelle ins Auto gelegt bekommen will
Das haben sie auch gemacht und habe sie mir angeschaut.. sie schaut ganz ok aus (also meiner Meinung nach) da ich nicht der Experte bin, fragte ich den ADAC vor Ort ob die Nockenwelle in Ordnung ist.. er meinte nicht neu aber defintiv funktionstüchtig.. wieder zurück zur Werkstatt: "Ohne bezahlung kein Fahrzeug" ich sagte ok aber die Reparatur war unnötig was soll das denn? "Das Fahrzeug bleibt bei uns bis Sie bezahlt haben"
Naja kann man nichts machen und bin halt wieder heim gefahren mit der Nockenwelle aber als Beweis (!)
Also muss ich die Reparatur bezahlen oder kann man das einfach so machen? Finde es unseriös aber das ist denen ja anscheinend egal (schnelle Geldmacherei) Habe innerhalb von 3 Tagen eine schriftliche Reklamation gemacht, dass die nockenwelle in Ordnung ist und ich es nicht einsehe (an eine Person der Firma wo ich dachte sie sei der Geschäftsführer aber war nur irgendein normaler MItarbeiter)
Durch den Austausch der Nockenwelle wurde der Kostenvoranschlag deutlich über das Doppelte überzogen..
Geht das so? Danke
6 Antworten
Zum Tauschen der Ventildeckeldichtung muss der Ventildeckel abgenommen werden. Darunter kommt die Nockenwelle zum Vorschein. Das 'Öffnen des Motors' ist also eine zwangsläufige Arbeit gewesen.
Inwieweit die Nockenwelle tatsächlich verschlissen war, kann hier Niemand berurteilen. Da die Werkstatt das aber anscheinend durch bloßes Anschauen feststellen konnte, wird das auch in einer anderen Werkstatt möglich sein.
Alleine auf die Aussage des ADAC-Mitarbeiters würde ich nich nicht verlassen.
Du kannst in deiner Werkstatt aber auch mal fragen, welche Defekte sie an der Nockenwelle entdeckt haben wollen.
Durch den Austausch der Nockenwelle wurde der Kostenvoranschlag deutlich über das Doppelte überzogen
Der Kostenvoranschlag bezog sich auf den Austausch der Ventildeckeldichtung. Durch die zusätzliche Arbeit ist der für die Endsumme natürlich nicht mehr gültig.
Pannendienstfahrer des ADAC sind im Normalfalle mindestends KFZ Handwerksmeister. Andere der stellen die nicht ein. da ist eine unabhängige meinung schon sinnvoll und zielführend zuerst mal bezahlen leider ist das der Weg.. und dann kannst du streiten .
Vor der Schiedstelle haben die meisten Werkstätten viel Respekt und das kostet nix extra denn die Schiedsttele ist für den Kunden kostenlos zu mindest war das früher mal so. sicherheitshalber vorher nachfragen.. Joachim
Defekt liegt auch im Auge des Betrachters. Auf die Angabe des ADAC kann man sich nicht immer stützen. Bring die Nockenwelle mal zu einer anderen Werkstatt und zeige sie dort einem erfahrenen Meister. Evtl. sieht er dies genau so oder noch mals anders.
ja du hast per Telefon zugestimmt. Eben so gut hättest du nein sagen können, dann wäre nur die Dichtung gewechselt worden.
Naja ich bin halt draufreingefallen wie bei einer Abofalle oder so aber da muss man doch was machen können denke ich.. Ich schaute noch nie in den Motor und habe mich aus der Ferne auf seine Fachkenntnis verlassen :( klar das war echt dumm! nächstesmal fahre ich besser dorthin und lass mir das genau zeigen.. hinterher ist man echt schlauer ^^ danke trotzdem für deine Antwort
da gibt es keine Rechtsgrundlage, da war aber die Zustimmung notwendig und die ist am Telefon erteilt worden, also ist kein Betrug dabei.
bezahle das erstmal und mache deinen anspruch schriftlich geltend. drohe damit, dass du ggf. die schlichtungsstelle der handwerkskammer anrufen wirst. jede kfz-werkstatt muss bei der handwerkskammer angemeldet sein. die betriebe haben sich verpflichtet, in solchen streitfällen den schlichtungsspruch dieser stelle zu akzeptieren. wenn also andere kfz-experten diese reparatur als unnötig begutachten, hast du sehr gute chancen, dein geld zurück zu bekommen.
die frage stellt sich doch offensichtlich, aufgrund welcher tatsachen/merkmale die werkstatt "erkannt" haben will, dass die nockenwelle gewechselt werden muss.
sollte das aber auch kein ergebnis bringen, musst du leider einen anwalt und die gerichte bemühen. und das kostet leider mehr geld als der schaden.
Das ist der übliche und leider sehr häufige Werkstatt-Trick um Geld zu schneiden, weil man in der Arbeitszeit von höchstens einer halben Stunde alles erledigt hat. Eine Nockenwelle hält bei regelmäßigem Ölwechsel mindestens 300 tkm - wahrscheinlich mehr. Da muss man leider sagen "reingefallen". Bitte mach in Zukunft einen großen Bogen um diese Werkstatt und erzähl es weiter, denn die unseriösen Werkstätten zählen darauf, dass die meisten es aus Scham verschweigen.
Aha. Kannst du auch die Rechtsgrundlage nennen, die einen Betrug legal macht, wenn der Geschädigte unter Vorspielung falscher Tatsachen zur Zustimmung verleitet wird?