Ungültiges Ticket. Lohnt es sich, Einspruch gegen Fahrpreisnacherhebung einlegen?
Guten Tag. Mein Problem ist Folgendes.. Ich fuhr letzte Woche mit dem Fernbus bis nach Hannover. Das letzte Stück der Strecke, zu einem Bekannten, musste ich jedoch mit der Bahn fahren. Soweit eigentlich kein Problem, dachte ich. Ich kaufte mir also im Hannover Bahnhof das Ticket an einem der Automaten und stieg 20 Minuten später in den Zug. Als ich jedoch der Kontrolleurin das Ticket vorlegte, klärte diese mich darüber auf, dass mein Fahrschein ungültig wäre und sie mir eine Fahrpreisnacherhebung über 60 € ausstellen würde. Im ersten Moment wusste ich nicht einmal weshalb es nicht gültig ist und es dauerte auch eine Weile bis die "nette" Damen sich irgendwann davon überzeugen ließ mich aufzuklären. Das Problem ist, ich hätte das Ticket nach dem Kauf selbst am Bahngleis entwerten müssen. Dieses Verfahren ist mir allerdings nicht geläufig, da es hier (Bayern/Unterfranken) üblich ist, dass der Kontrolleur im Zug das Ticket entwertet und nicht der Fahrgast vor Antritt der Reise. Auf meiner Erklärungsversuche, dass doch auf dem Fahrschein zu lesen wäre, an welchem Tag und um welche Uhrzeit es gekauft wurde und ich eben davon ausgegangen bin dass das überall einheitlich wäre, weil es schließlich alles das selbe Unternehmen, also die Deutsche Bahn ist, ging die Dame gar nicht erst ein und sagte mir ich könnte Wiederspruch einlegen. Nun wüsste ich gerne ob jemand damit irgendwelche Erfahrungen hat und ob überhaupt eine Chance besteht um diese 60 € Strafe herum zu kommen. Vielen Dank schon einmal im Voraus.
6 Antworten
... und ich eben davon ausgegangen bin dass das überall einheitlich wäre,
weil es schließlich alles das selbe Unternehmen, also die Deutsche Bahn
ist...
Du hattest aber anscheinend keinen Fahrschein der Deutschen Bahn sondern einen des Großraum-Verkehrs Hannover (GVH), und dort gelten etwas andere Regeln.
Auf die nötige Entwertung wird übrigens sowohl beim Kauf am Automaten als auch mit einem entsprechenden Aufdruck auf dem Fahrschein ("hier entwerten") hingewiesen.
Ein Einspruch dürfte wenig sinnvoll sein, da du tatsächlich keinen gültigen Fahrschein hattest. Du könntest nur mit dem Hinweis darauf, dass dir dieses Verfahren nicht bekannt war, um Kulanz bitten, aber die Kontrolleurin im Zug hat hier keinen Ermessensspielraum
da es hier (Bayern/Unterfranken) üblich ist, dass der Kontrolleur im Zug das Ticket entwertet und nicht der Fahrgast vor Antritt der Reise
Auch in Bayern muss man Tickets, die man vom Fahrkartenautomaten gezogen hat, vor Betreten des Zuges entwerten.
Deswegen schrieb ich dazu Unterfranken, da es wohl in manchen Bereichen Bayerns, wie mir vor Kurzem gesagt wurde, auch der Fall zu seien scheint.
Auch in Bayern muss man Tickets, die man vom Fahrkartenautomaten gezogen hat, vor Betreten des Zuges entwerten.
Nein, nicht immer. Nur innerhalb bestimmter Verkehrsverbünde. Und auch da ist es oft davon abhängig, was für einen Fahrschein man benutzt und wo man ihn gekauft hat.
Nein umdie 60 Euro kommst du nicht.Unwissenheit schützt leider vor Strafe nicht.
chance besteht da du es nicht absichtlich getan hast da du keine informationen dazu hattest
Sowas dachte ich mir schon fast. Obwohl ich es schon ziemlich unverschämt finde, da ich schließlich ganz normal für diese Fahrt gezahlt habe. :(
chance besteht da du es nicht absichtlich getan hast
Das ist Blödsinn. Es ist völlig unerheblich, ob beim Schwarzfahren Absicht dahinter steht oder ein Versehen.
basierend worauf?
Du solltest wirklich Widerspruch einlegen.
das ist leider nicht korrekt. Vor dem Betreten des Zuges hat man sich zu informieren, welche Bestimmungen gelten. Das ist blöd, aber es ist so.