Ungerechtfertigte Anhörung Arbeitsagentur - Kein Geld erhalten?
Hallo, ich habe heute eine Anhörung der Bundesagentur für Arbeit bekommen. Jedoch kommt mir das sehr merkwürdig vor, denn bisher war alles mit der Arge geklärt. Ich bin wegen langer Krankheit nach 17 Jahren aus meinem Arbeitsplatz ausgeschieden. Es wurde deswegen ein Aufhebungsvertrag aufgesetzt, wurde von Juni bis Dezember freigestellt und bekam eine Lohnfortzahlung. Zuvor bekam ich von Januar bis Mai 2018 Arbeitslosengeld, da ich nach langer Krankheit von meiner Krankenkasse ausgesteuert wurde. Den Aufhebungsbescheid der Arge bekam ich zugestellt, da ich mich aufgrund des Aufhebungsvertrages abgemeldet hatte. Somit bekam ich ab Juni 2018 kein Arbeitslosengeld mehr.
Nun bekam ich heute eine Anhörung der Arge zugestellt in der steht:
Sie haben von Juni bis Dezember 2018 in einem Beschäftigungsverhältnis gestanden.
Teilen Sie mir bitte mit, falls der Beginn Ihrer Beschäftigung nicht zutrifft. Lassen Sie sich Ihre Angaben von Ihrem Arbeitgeber bestätigen.
Mit Beginn der Beschäftigung haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ich muss prüfen, ob ich die Bewilligung der Leistung ab diesem Zeitpunkt aufhebe und Sie die zu Unrecht erhaltenen Leistungen und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erstatten müssen.
Bevor ich entscheide, können Sie sich bis zum 3. März 2019 zum Sachverhalt äussern. Falls Sie nicht oder verspätet äussern, werde ich nach dem bisherigen Kenntnisstand entscheiden.
Zahlen Sie erst an die Kasse der Bundesagentur für Arbeit, wenn Sie hierzu aufgefordert worden sind. Falls Sie noch zusätzliche Zahlungen leisten sollen, werden Sie benachrichtigt.
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Ich habe den Aufhebungsbescheid vorliegen und seit dem kein Arbeitslosengeld erhalten.
Wieso bekomme ich so ein Schreiben von der Arge ?
Die Arge weiss genau über meine Situation Bescheid und trotzdem bekomme ich diese Anhörung.
Ich würde mich sehr über Eure Hilfe freuen und bedanke mich im voraus.
6 Antworten
Dann mache eine Kopie vom Aufhebungsbescheid und schreibe noch 1 / 2 Sätze dazu, dass du ab Juni 2018 keine Leistungen mehr bezogen hast, so wie es aus dem Aufhebungsbescheid zu entnehmen ist.
Da sollte dann auch der dunkelsten Kerze ein Licht aufgehen !
Ein aufhebungdvertrag ist meistens nur zum nachteil des arbeitnermers es sei den der arbeistgeber hätte zb Noch eine Ordentliche abfidnung dazugebeen! Aber das amt wir d versuchen dir klar zumahcendas das deineigens verschuledne war Was du unebdingt wiederlegen must den wen du zu lange krank bist bist du eine last für den Arbeitgeber!
Wen du arbeistlos schon im januar - mai 2018 warst dan steht dem jobcnete rauch kein geld zu wen du aber nich angestelt warst wollen die das geld wieder haben!
Es gibt hartz 4 und Arvbeislosen Bertaungstellen die auch helfen könen und wen die Nicht helfen hielf ein abeistlsoden formum oder Das Sozialgesetzbuch selber oft ganz gut schaue mal auf welchen artikeln ide sich beziehn und schaue 5-10 davor und dahinter den da findet man oft Gute Wiederspruchsgründe! Sg2 bei alg 1
Und sg3 bei alg2!
Danke, jedoch geht es nicht darum ob ich einen Aufhebungsvetrag unterschrieben habe, sondern darum, das geprüft werden soll, ob ich Geld zurück zahlen soll. Ich habe aber in der Zeit der Freistellung vom Arbeitgeber KEIN Arbeitslosengeld erhalten. Auch habe ich in der Zeit der Freistellung eine Lohnfortzahlung erhalten, dies ist eine Abfindung. Mein Arzt hat mir schriftlich dazu geraten meinen Job aufzugeben. Dies liegt der Arge bereits vor. Es geht einzig- und allein darum, dass nun geprüft werden soll, ob ich Arbeitslosengeld zurück zahlen soll, das ich NIE erhalten habe. Das Arbeitsamt weiss das alles und daher bin ich verwundert über diese merkwürdige Anhörung.
Dann wendest Du Dich an den Schreiber des Briefs und erklärst alles ...
Danke, direkt an den Schreiber kommt man nicht ran, ist ja immer nur diese Standart-Hotline. Die Schreiben kommen immer am Wochenende, wenn man nichts dagegen unternehmen kann. Und daher frage ich, da mich das total verunsichert und nervös macht.
Ich muss noch hinzufügen, dass ich seit dem 01.01.2019 arbeitslos gemeldet bin und die drei Monate zuvor war ich arbeitssuchend gemeldet. Seit dem 01.01.2019 habe ich noch kein Geld erhalten, da noch nicht darüber entschieden wurde.
anhörung heißt, du schreibst zurück und nimmst stellung zu der sache. lege dar, dass du in dem zeitraum keine leistungen bezogen hast und einkommen deines arbeitgebers hattest. reiche die unterlagen dazu ein und mache darauf aufmerksam, dass du im zeitraum des zuflusses keine leistungen erhalten hast.
vermutlich will man wissen was du mit dem geld gemacht hast und schauen ob du von diesem geld/abfindung weiterhin jetzt leben musst. weitere infos findest du auch hier: www.elo-forum.org