Unfall verursacht mit geklauten Kennzeichen, wer haftet?
Hallo zusammen und schon mal vielen dank im voraus für eure Antworten. Mir ist am WE ein Motoradfahrer in mein geparktes Auto gefahren. Er ist leider abgehauen, Anwohner konnten das Kennzeichen zwar aufschreiben aber es stellte sich heraus das diese als gestohlen gemeldet sind. Welche chancen habe ich nun den schaden nicht über meine Vollkasko laufen zu lassen? Ich mein es kann doch nicht sein das ich als Geschädigter meine Vollkasko mit einbeziehen muss. Das bedeutet für mich Selbstbeteiligung+erhöhung der Beiträge. Immerhin ist mir jemand ins geparke Auto gefahren. Danke im voraus
13 Antworten
wenn der unfallverursacher unbekannt bleibt, wird dir nichts anderes übrigbleiben, als deine versicherung zu bemühen. mir fällt jedenfalls niemand ein, der dafür haften würde.
Keine Changse,es sei denn der Verursacher kommt zu dir und giebt es zu
Wenn keiner rausbekommt wer den Unfall verursacht hat, hast Du leider keine Chance Deine Vollkasko nicht zu bemühen.
Die Sache ist recht kompliziert, nicht zuletzt wenn es um Deinen Anspruch gegen die Kasko geht, wenn sich der Schaden materiell in Grenzen hält kann ggf. auch eine Reperatur auf eigene Kosten vernünftiger sein. Und die gestohlenen Kernnzeichen, gehörten mal zu einem Fahrzeug, welches versichert war, daraus ließe sich unter Umständen auch etwas machen
vgl. die Grundsätze der Auswahl bei "Polizeipflichtigkeit", ich gebe Dir aber Recht, wenn alles so gelaufen ist wie geschildert, Peck gehabt.
Immehin ist mir jemand ins geparkte Auto gefahren .... und genau der ist schadenersatz-pflichtig.
Wer sollte denn sonst für den Schaden aufkommen? Willkommen im Club der durch Unfallflucht Geschädigten.
Entweder du wartest, bis man den Täter erwischt und klagst dann privatrechtlich den dir entstandenen Schaden ein, oder du bemühst deine Vollkaskoversicherung. Die Selbstbeteiligung kannst du ja immer noch als Schadenersatz fordern, wenn (falls) man den Täter ewischt hat. Eigentlich erhöht eine Vollkasko die Beiträge nicht.
Wieso sollte der Beklaute dafür haften, was der Dieb mit seinen Kennzeichen anstellt? Er hat es auch schon als gestohlen gemeldet, also ist der aus der Haftung raus. Da lässt sich sicher nichts machen.