Unfall verursacht mit geklauten Kennzeichen, wer haftet?

13 Antworten

wenn der unfallverursacher unbekannt bleibt, wird dir nichts anderes übrigbleiben, als deine versicherung zu bemühen. mir fällt jedenfalls niemand ein, der dafür haften würde.

Keine Changse,es sei denn der Verursacher kommt zu dir und giebt es zu

Wenn keiner rausbekommt wer den Unfall verursacht hat, hast Du leider keine Chance Deine Vollkasko nicht zu bemühen.

Die Sache ist recht kompliziert, nicht zuletzt wenn es um Deinen Anspruch gegen die Kasko geht, wenn sich der Schaden materiell in Grenzen hält kann ggf. auch eine Reperatur auf eigene Kosten vernünftiger sein. Und die gestohlenen Kernnzeichen, gehörten mal zu einem Fahrzeug, welches versichert war, daraus ließe sich unter Umständen auch etwas machen

Aristella  29.04.2010, 11:33

Wieso sollte der Beklaute dafür haften, was der Dieb mit seinen Kennzeichen anstellt? Er hat es auch schon als gestohlen gemeldet, also ist der aus der Haftung raus. Da lässt sich sicher nichts machen.

bizeps24  29.04.2010, 11:35
@Aristella

vgl. die Grundsätze der Auswahl bei "Polizeipflichtigkeit", ich gebe Dir aber Recht, wenn alles so gelaufen ist wie geschildert, Peck gehabt.

Immehin ist mir jemand ins geparkte Auto gefahren .... und genau der ist schadenersatz-pflichtig.

Wer sollte denn sonst für den Schaden aufkommen? Willkommen im Club der durch Unfallflucht Geschädigten.

Entweder du wartest, bis man den Täter erwischt und klagst dann privatrechtlich den dir entstandenen Schaden ein, oder du bemühst deine Vollkaskoversicherung. Die Selbstbeteiligung kannst du ja immer noch als Schadenersatz fordern, wenn (falls) man den Täter ewischt hat. Eigentlich erhöht eine Vollkasko die Beiträge nicht.