Unfall Versicherung melden?

6 Antworten

Ist keine Unfallflucht. Du hast Dich doch beim Geschädigten gemeldet.

Ich hoffe nur, dass es für Dich kein böses Erwachen gibt, wenn Freunde den Unfallgegner beraten.

Geschwindigkeit schätzen ist nicht, die muss schon mit geeichten Gerät gemessen werden, oder aber der Gutachter schätzt die anhand des Schadens.

Wenn der Unfallgegner sagt, ich war nicht zu schnell, beweise ihm erstmal das Gegenteil.

Dann bekommst Du ganz klar die Schuld und zwar zu 100 %

Ja, das kann jetzt dabei herauskommen.

daher sollte man solche Dinge immer offiziell regeln und nicht unterm Tisch

Mockingbird300 
Fragesteller
 06.04.2022, 15:20

Hm ok danke für Ihre Antwort

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 dass es dann beim Unfallverursacher als Fahrerflucht gilt,

Das würde bei jedem Beteiligten als Verkehrsunfallflucht gelten, aber ihr habt euch ja geeinigt, somit ist alles in Ordnung.

Es ist erlaubt, das ihr es so regelt. Der Unfallgegner ist doch nicht abgehauen. Da ist auch keine Fahrerflucht.

Ist die Schuldfrage überhaupt eindeutig geklärt ?

Mockingbird300 
Fragesteller
 06.04.2022, 15:21

Sie hatte die Vorfahrt, nach meinen Kenntnissen bin ich also schuld, auch wenn sie zu schnell war (ca 50 in 30er Zone)

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TheMonkfood  06.04.2022, 15:46
@Mockingbird300

Dann ist deine Unfallgegnerin ziemlich doof gewesen und du hattest mehr Glück als Verstand

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Nun ja, schlimmstenfalls wird jetzt ein Kostenvoranschlag von der gegnerischen Seite gemacht, der über mehrere Tausend Euro lautet. Du sollst dann bezahlen und da du es nicht der Versicherung gemeldet hast, bleibst du auf dem Schaden sitzen.