Unfall Versicherung melden?
Unfallvorgang: Ich habe bei einer Vorfahrtsstraße die Entfernung falls eingeschätzt und mein Unfall”gegner” hatte erhöhte Geschwindigkeit. Wir haben das nun so abgemacht, dass wir die Polizei nicht rufen und es auch nicht der Versicherung weitergeben. Ist das so erlaubt? Hab im Internet vorhin gelesen, dass es dann beim Unfallverursacher als Fahrerflucht gilt, wenn dies nicht gemeldet wird und habe jetzt echt schiss. Kennt sich vielleicht jemand aus und kann mir helfen?
6 Antworten
Ist keine Unfallflucht. Du hast Dich doch beim Geschädigten gemeldet.
Ich hoffe nur, dass es für Dich kein böses Erwachen gibt, wenn Freunde den Unfallgegner beraten.
Geschwindigkeit schätzen ist nicht, die muss schon mit geeichten Gerät gemessen werden, oder aber der Gutachter schätzt die anhand des Schadens.
Wenn der Unfallgegner sagt, ich war nicht zu schnell, beweise ihm erstmal das Gegenteil.
Dann bekommst Du ganz klar die Schuld und zwar zu 100 %
Ja, das kann jetzt dabei herauskommen.
daher sollte man solche Dinge immer offiziell regeln und nicht unterm Tisch
dass es dann beim Unfallverursacher als Fahrerflucht gilt,
Das würde bei jedem Beteiligten als Verkehrsunfallflucht gelten, aber ihr habt euch ja geeinigt, somit ist alles in Ordnung.
Es ist erlaubt, das ihr es so regelt. Der Unfallgegner ist doch nicht abgehauen. Da ist auch keine Fahrerflucht.
Ist die Schuldfrage überhaupt eindeutig geklärt ?
Dann ist deine Unfallgegnerin ziemlich doof gewesen und du hattest mehr Glück als Verstand
Nun ja, schlimmstenfalls wird jetzt ein Kostenvoranschlag von der gegnerischen Seite gemacht, der über mehrere Tausend Euro lautet. Du sollst dann bezahlen und da du es nicht der Versicherung gemeldet hast, bleibst du auf dem Schaden sitzen.
Sie hatte die Vorfahrt, nach meinen Kenntnissen bin ich also schuld, auch wenn sie zu schnell war (ca 50 in 30er Zone)