Unfall mit Fahrerflucht!

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du bei einem Kfz-Sachverständigen ein Gutachten erstellen lässt, wird dieser auch die sog. "merkantile Wertminderung" ermitteln. Du hast Anspruch darauf, auch diese ersetzt zu bekommen.

Der unfallverursacher muss das Zahlen was er auch kaputt gemacht hat,sodass das Auto genau so aussieht wie vorher und stimmt schon das wenn man das Auto verkaufen möchte durch den Schäden ein Wertverlust hat, aber da sollte man am besten ein Experten einschalten.

Der Verursacher muß dir den Schaden ersetzen. Und das er es nicht gemerkt hat ist mit Sicherheit eine Schutzbehauptung da eine sogenannte "Kaltverformung" eigentlich immer bemerkt werden muß sofern man nicht gerade vollkommen unter Medikamenten oder Alkohol steht.

Der Wertverlust wird beim Gutachten berücksichtigt.

Dass er nichts gemerkt hat, das muss er beim Verfahren wegen Fahrerflucht verdeutlichen. Ich bezweifle, dass Ihnm dies Jemand glaubt. Da bekommt er sicherlich eine entsprechende Strafe für den Versuch sich zu drücken.

Mir ist etwas ähnliches passiert .. eine 80jährige Oma hat mein geparktes Auto gerannt .. hat vor mir eingeparkt und ist zum Seniorentanz gegangen. ^^ Sie wurde gesehen, Polizei kam etc. Schade belief sich auf insgesamt 1900,- € (mit wesentlich weniger Schaden als bei Dir). Und ja, bei mir wurde vom Gutachter auch ein Wertverlust mit eingerechnet.