Unfall auf parkverbot?

8 Antworten

Und wo wäre jetzt der Unterscheid Diener Meinung nach, wenn er nur gehalten hätte?

Nein, verbotswiedriges Parken berechtigt nicht zur sraffreien Zerstörung des parkenden Fahrzeugs.

Kannst nur deine Versicherung informieren dass du den schaden evtl. selbst zahlst, das schont den Freiheitsrabatt. Parkrempler sind oft nicht so teuer.

Nein, es ist egal wie und wo das Auto stand, du bist hinein gefahren.

Hat der Fahrer hingegen gerade die Tür geöffnet, kann ihm eine Teilschuld zugesprochen werden, weil der den rückwärtigen Verkehr nicht beachtet hat.

Ist dass entscheidend wenn ich es bei der Versicherung melde?

Nein!

Selbst wenn das Fahrzeug im absoluten Halteverbot stünde, hast du nicht die "Erlaubnis", das Fahrzeug zu beschädigen.

ich würde es der Versicherung mitteilen, vllt. geht es dann um eine Teilschuld des anderen