unerlaubte Videoaufzeichnung - darf man die Camera beschlagnahmen?

6 Antworten

Das darf man nicht. Du hast das Recht auf dein Bild, ohne dein Erlaubnis darf darum nichts geschehen, wenn du es im Internet findest, zeig sie an

Wenn es den Verdacht einer Straftat gibt (z.B. gem. §§22,23 KunstUrhG), hättest Du die Person gem. §127 Abs. 1 StPO festhalten dürfen, bis die Polizei eintrifft.

Aber nur weil jemand filmt darauf zu schließen, dass das Video auch veröffentlicht werden soll ist nicht so einfach.

Du hättest das Handy oder die Speicherkarte nicht selbst wegnehmen dürfen und natürlich auch nicht beschädigen dürfen.

Wie weit hätte ich gehen dürfen, um meine Rechte zu wahren?

Die Polizei rufen.

Was hätte ich tun können um sicher zu gehen, dass die Aufnahme sofort vernichtet wird, ohne mich selbst strafbar zu machen?

Nichts.

dasistnett 
Fragesteller
 12.11.2014, 00:31

Da sehe ich Widersprüche: Beispielsweise ist das ungefragte Filmen von Kunden in Kaufhäusern wie MEDIA-Markt nur erlaubt, wenn der Kunde einwilligt. Dass gefilmt wird, muss im Eingangsbereich deutlich sichtbar zu lesen sein. Betritt der Kunde dennoch das Kaufhaus, dann liegt eine konkludente Einwilligung des Kunden vor. Fehlt dieser Hinweis im Eingangsbereich, liegt keine Einwilligung des Kunden vor, und dann ist das Filmen der Kunden rechtswidrig. Wenn also Menschen nicht gefilmt werden dürfen die sich zufällig in einem Laden bewegen, dann ist es erst recht rechtswidrig, gezielt einzelne Menschen aus der Nähe auf offener Straße zu filmen. Ich sehe da eine Verletzung meines schutzwürdigen Rechtsgutes "allgemeines Persönlichkeitsrecht". Dies ist ein notwehrfähiges Recht. Um diese Verletzung des allg. Persönlichkeitsrechtes in der geschilderten, konkreten Situation augenblicklich abzustellen ist meiner Meinung nach Notwehr gerechtfertigt. Mildestes aller geeigneten Mittel in dieser Notwehrsituation wäre demnach: fremdes Handy gewaltsam an sich nehmen, Handy öffnen, Speicherkarte entnehmen und zerknicken. Meiner Meinung nach ist die sofortige Zerstörung der fremden Speicherkarte das mildeste Mittel und deshalb im Rahmen der Verhältnismäßigkeit. Lässt sich die Speicherkarte nicht entnehmen, dann wäre mildestes Mittel die Vernichtung der Speicherkarte mitsamt dem Handy (in den Fluss werfen auf nimmerwiederfinden). Hingegen wäre Festhalten des Täters bis die Polizei kommt kein geeignetes Mittel und deshalb nicht zumutbar: die beiden waren in der Überzahl, und ich kann schwerlich zwei erwachsene Männer gleichzeitig fixieren. Und: Polizei rufen und nichts weiterr unternehmen ist auch unzumutbar, denn dies wäre nicht erfolgsversprechend (die zwei werden nicht auf die Polizei warten). Ist meine Meinung ...

PepsiMaster  12.11.2014, 02:11
@dasistnett
Meiner Meinung nach ist die sofortige Zerstörung der fremden Speicherkarte das mildeste Mittel

Mit der Meinung stehst Du dann aber ziemlich alleine da.

Lässt sich die Speicherkarte nicht entnehmen, dann wäre mildestes Mittel die Vernichtung der Speicherkarte mitsamt dem Handy (in den Fluss werfen auf nimmerwiederfinden).

Milder als die Vernichtung fremder Sachen wäre z.B. die Löschung der Videodatei. Aber auch das steht Dir nicht zu.

die beiden waren in der Überzahl, und ich kann schwerlich zwei erwachsene Männer gleichzeitig fixieren

Der eine mit dem Handy würde ja reichen.

Das möchtest Du nicht machen, aber stattdessen gewaltsam das Handy wegnehmen?

Und: Polizei rufen und nichts weiterr unternehmen ist auch unzumutbar, denn dies wäre nicht erfolgsversprechend (die zwei werden nicht auf die Polizei warten). Ist meine Meinung ...

Deine Meinung .. ja .. die hat aber nichts mit den geltenden Gesetzen und der Rechtsprechung in Deutschland zu tun. Wenn Du den Besitzer des Handys nicht festhalten kannst / willst (den anderen musst Du ja gar nicht festhalten), reicht es ja auch, wenn Du guckst, wo sie hingehen, bis die Polizei vor Ort ist.

Du bist auf der Suche nach einer Rechtfertigung, selbst irgendwelche Maßnahmen zu treffen, die Dir aber nicht zustehen.

Im Gegensatz zu dem Hobbyfilmer würdest Du eine oder sogar mehrere Straftaten begehen ...

Was hätte ich tun können um sicher zu gehen, dass die Aufnahme sofort vernichtet wird, ohne mich selbst strafbar zu machen?

Gar nichts.

Im öffentlichen Raum darf JEDER Videos drehen so viel er will.

Er darf sie auch sammeln, speichern und archivieren - nur eben nicht veröffentlichen.

dasistnett 
Fragesteller
 11.11.2014, 21:48

Das ist nicht richtig. Es ist ein Unterschied ob Aufnahmen auf dem Oktoberfest gemacht werden oder gezielt eine identifizierbare Person ohne Einwilligung gefilmt wird.

dasistnett 
Fragesteller
 11.11.2014, 21:54
@dasistnett

Du darfst auch nicht Deine nackte Nachbarin filmen, um diese Aufnahme privat zu "sammeln".

PepsiMaster  11.11.2014, 22:17
@dasistnett
Du darfst auch nicht Deine nackte Nachbarin filmen, um diese Aufnahme privat zu "sammeln".

Richtig .. das könnte z.B. gem. §201a StGB strafbar sein .. aber der Tatbestand trifft hier nicht zu.

GammaFoto  11.11.2014, 23:12
@dasistnett

Du darfst auch nicht Deine nackte Nachbarin filmen

DOCH, wenn deine nackte Nachbarin auf der Straße rum tanzt darfst du das auch filmen! Wenn sie in ihrem Wohnzimmer steht und du durch das Fenster filmst, dann darfst du das natürlich nicht!

FloTheBrain  12.11.2014, 10:39

Stimmt nicht. Sobald sich eine Person auf einem Foto erkennt, kann sie verlangen das es sofort gelöscht wird! Das gilt auch für den öffentlichen Raum. Bei Veranstaltungen ist man aber in der Regel gezwungen sich damit abzufinden.

Anton96  12.11.2014, 20:35
@FloTheBrain

Kannst du auch die Rechtsgrundlage für deine Behauptung nennen?

Du nicht nein. Die Polizei darf das machen. Du darfst es nicht mal anfassen.

PPeter  11.11.2014, 21:43

Jemandem zu Filmen ist nicht Illegal.

Kirschkerze  11.11.2014, 21:47
@PPeter

Man darf das unterlassen einfordern :P Vorallem wenn die Kamera auf eine Person fokussiert ist. Wenn man mal im Hintergrund durchlatscht ist das was anderes als wenn man beim der geschilderten Situation oben aufgenommen wird

dasistnett 
Fragesteller
 11.11.2014, 21:50
@PPeter

In dem Fall keineswegs legal. Was dagegen tun?

dasistnett 
Fragesteller
 11.11.2014, 21:51
@Kirschkerze

Schon, aber nun ist die Aufnahme ja schon gemacht worden. Löschen gewaltsam erzwingen? Notwehr?

GammaFoto  11.11.2014, 23:16
@Kirschkerze
Man darf das unterlassen einfordern

Auf welcher Rechtsgrundlage?

dasistnett 
Fragesteller
 12.11.2014, 01:01
@GammaFoto

Welche Rechtsgrundlage fragst Du? natürlich aufgrund §823 I zweiter Halbsatz ..."..oder ein sonstiges Recht" (= allg. Persönlichkeitsrecht).

Anton96  12.11.2014, 20:48
@dasistnett

Nein es gibt dann keine gegenwärtigen Angriff mehr und somit entfällt die Notwehr, Da das Filmen in der Öffentlichkeit nicht grundsätzlich verboten ist kannst du auch nicht mal eben das Löschen gewaltsam erzwingen, Was du glaubst spielt keine Rolle.

Anton96  12.11.2014, 20:59
@dasistnett

Welches Gesetzbuch? Paragraphen gibt es viele

dasistnett 
Fragesteller
 11.11.2014, 21:50

Also 127 ZPO? Festhalten bis Polizei kommt? Und wenn er sich wehrt, dann darf ich Notwehr anwenden?

Anton96  12.11.2014, 20:52
@dasistnett

Ganz blöde Idee zum einen riskiert man das der Festgehaltene seinerseits sich auf Notwehr berufen kann zum anderen Riskiert man wen dann doch keine Straftat vorliegt eine wegen Freiheitsberaubung über gebraten zu kommen. Du steigerst dich hier in etwas rein, du gehst davon aus das, das Filmen als solches bereits eine Straftat ist nur ist das nicht so,

PepsiMaster  12.11.2014, 21:03
@dasistnett

@dasistnett

Also 127 ZPO? Festhalten bis Polizei kommt?

Du hast jetzt schon mehrfach vom §127 ZPO gesprochen ... deshalb schließe ich mal aus, dass Du Dich vertippt hast. Da geht es um Prozesskostenhilfe!!

Du meinst sicherlich §127 StPO.

Zur Identitätsfeststellung darfst Du einen Täter festhalten, wenn er sich dagegen wehrt darfst Du ihn auch fester festhalten. Dafür muss es aber auch eine Tat geben ...

GammaFoto  11.11.2014, 23:14

Die Polizei darf das machen.

Auch die Polizei darf das nur machen, wenn es einen Grund dazu gibt, beispielsweise eine Straftat bzw. der Verdacht dazu, aber das wäre hier ja nicht der Fall!

Ebenso darf man sich dagegen weigern solange kein Gerichtsbeschluss vorliegt

Zunächst einmal ist das Filmen nicht generell verboten, Was die Notwehr angeht da muss zunächst die Frage gestellt werden welche Maßnahme Notwendig ist und in deinem Fall ist es leider so sobald die Person das Filmen aufhört gibt es keinen Grund mehr Gewalt an zu wenden, Du hast kein Recht das sofort alle Aufnahmen gelöscht werden,