Unbekanntes Fahrrad Abschließen

4 Antworten

In erster Linie ist dein Verhalten nicht rechtens, da du eine Besitzstörung begangen hast.

Du blockierst gewaltsam ein fremdes Gut und dies könnte sogar als Nötigung ausgelegt werden (str.).

Der Blockierte könnte sich dennoch Schadenersatzpflichtig gemacht haben.

Hier könnte sich dieser jedoch auf die sogenannte Selbsthilfe oder Notwehr berufen. Ob dies jedoch verwirklicht wurde, müsste ein Gericht feststellen, da die Verhältnismäßigkeit eine große Rolle spielt. Sein Fahrrad unbeaufsichtigt stehen zu lassen, würde die Verhältnismäßigkeit wohl überschreiten.

Da du jedoch von einem Unbekannten sprichst, würde man in einem solchen Fall wohl Pech haben...

Du hast fremdes Eigentum garnicht anzufassen, geschweige denn "ein"zuschließen! Ist also dein Problem! Du kannst noch froh sein wenn er nicht eventuelle Beschädigungen bei dir haftbar mavht wenn du zb Kratzer beim zusammenbinden verursacht hart!

Du machst Dich strafbar: Du kannst nicht einfach ein fremdes Rad mit Deinem zusammenschließen. Wenn der Besitzer Dein Schloss knackt und lässt Dein Rad ungesichert stehen ist das gelinde gesagt Dein Pech.

jurafragen  18.05.2014, 16:47
Du machst Dich strafbar

Nein, welche Straftat soll denn das sein?

cat64k  18.05.2014, 16:55
@jurafragen

Das erste was mir dazu einfällt wäre nötigung.

jurafragen  18.05.2014, 16:58
@cat64k

Da sehe ich spätestens beim subjektiven Tatbestand aber Probleme.

beast  19.05.2014, 06:41
@jurafragen

Du schließt ein fremdes Rad weg. Der Besitzer kommt nicht mehr an sein eigenen Rad ran. Du hinderst ihn dran über seinen Besitz zu verfügen. Das zählt unter Nötigung ....

darf er jetzt mein Schloss aufbrechen und mein Fahrrad ungesichert rumstehen lassen?

Er könnte wegen Selbsthilfe (§ 228 BGB) gerechtfertigt sein.

jurafragen  18.05.2014, 17:03

Deine Tat dürfte dagegen als straflose Gebrauchsanmaßung nur zivilrechtliche Konsequenzen haben.

Repwf  18.05.2014, 17:31
@jurafragen

"Nur zivilrechtlich" ? Zb mit was für folgen?

jurafragen  18.05.2014, 17:37
@Repwf

Schadensersatz, weil der Eigentümer sein Fahrrad nicht benutzen konnte.

Repwf  18.05.2014, 17:41
@jurafragen

Eben, da ist es doch Klüger die Finger von zu lassen? "Nur" ist ja immernoch nicht straffrei

jurafragen  18.05.2014, 17:45
@Repwf
nicht straffrei

Es ist straffrei. Der geschuldete Schadensersatz ist keine Strafe, sondern ein zivilrechtlicher Zahlungsanspruch des Berechtigten gegen denjenigen, der das Fahrrad unberechtigt angeschlossen hat und dem Berechtigten dadurch einen Schaden zugefügt hat. Dieser ist auszugleichen.