Umzug zu spät bei Bürgerbüro gemeldet?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
dass ich mich innerhalb von 2 Wochen nach Mietbeginn beim Bürgerbüro melden soll.

Das ist eine falsche Information. Die 2 Wochen laufen gemäß Gesetz nicht ab Mietbeginn, sondern ab den tatsächlichen Umzugsdatum. Wenn dein Umzug also aktuell noch gar nicht abgeschlossen ist, dann bist du so oder so noch nicht zu spät dran.

Dein Vermieter muss dir eine neue Wohnungsgeberbestätigung ausstellen, in der das Datum des Umzugs drin steht, denn auf dieses Datum kommt es an.

Im Bürgerbüro wird ja auch festgehalten, WANN du dich um einen Termin bemüht hast. Dass das heute nicht so ganz einfach ist, ist ja nun nichts neues.

Wenn du nicht eher einen Termin bekommst, ist das nicht deine Schuld, somit kannst du auch nicht dafür belangt werden.

Nein, keine Strafe.

Die Frist gilt ab Einzug in die Wohnung. Da du hier nur mit Terminvergabe dich anmelden kannst, ist eine evtl. Verzögerung unerheblich. Was du dafür brauchst, ist die Wohnungsgeberbestätigung des (neuen) Vermieters.