Umsatzsteuer innergemeinschaftlicher Erwerb EU?
Hallo, wenn man bei einem ausländischen Unternehmen (Buchhandlung) Waren bestellt und diese in ihrem eigenem Land (Umsatzsteuerbefreit ist) und dementsprechend für Person XYZ in Deutschland eine Rechnung ohne Umsatzteuer erstellt (da innergemeinschaftlicher Erwerb + umsatzsteuerbereit im eigenen Land), muss man dann trotzdem Umsatzsteuer zahlen???. Einem Kleinunternehmer zahle ich ja auch keine Umsatzsteuer, weil er davon befreit ist...
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/user/JilBoe234/1668174275816_nmmslarge__0_495_1080_1080_25935c7110e00a7272e11d214e12c7cf.jpg?v=1668174276000)
muss man dann trotzdem Umsatzsteuer zahlen???
Natürlich. Die Lieferung des ausl. Unternehmers ist zwar steuerfrei. Dafür hat der Empfänger der Ware einen innergemeinschaftlichen Erwerb, auf den 19%/7% Umsatzsteuer anfällt.
Einem Kleinunternehmer zahle ich ja auch keine Umsatzsteuer, weil er davon befreit ist
Das ist wieder etwas anderes. Das was du meinst, bezieht sich vorwiegend auf Leistungen innerhalb DE.
Ein KU ist übrigens nicht von der Umsatzsteuer befreit (Die USt wir nur nicht erhoben).
Im europäischen Binnenmarkt wird der KU aber nicht anders behandelt als ein Regelbesteuerer.
Wenn er Ware aus dem EU-Ausland kauft, hat er zwar keinen innergem. Erwerb zu besteuern, sofern er im Vorjahr sowie voraussichtlich im laufenden Jahr die Erwerbsschwelle von 12.500€ nicht überschreitet. Kommt er aber drüber oder verzichtet er gar auf diese Anwendung, hat er den innergem. Erwerb zu besteuern (Ohne Vorsteuerabzug).
![](https://images.gutefrage.net/media/user/JilBoe234/1668174275816_nmmslarge__0_495_1080_1080_25935c7110e00a7272e11d214e12c7cf.jpg?v=1668174276000)
Als Empfänger?
Dann musst du trotzdem die Umsatzsteuer auf diese innergemeinschaftliche Lieferung zahlen (innergemeinschaftlicher Erwerb).
Im europäischen Binnenmarkt werden Kleinunternehmer nicht anders behandelt als normale Regelbesteuerer.
Als KU kannst du dir die USt aber nur nicht als Vorsteuer wieder erstatten lassen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/carlitaly2/1598050321280_nmmslarge__500_0_880_880_815c2a98721726006e6e4c23a60515ff.jpg?v=1598050321000)
Dann verstehe ich den Eintrag vom Finanzamt nicht:
Erwerben Sie als Kleinunternehmerin oder Kleinunternehmer Waren aus anderen EU-Mitgliedstaaten, haben Sie diesen innergemeinschaftlichen Erwerb grundsätzlich nicht zu versteuern, sofern er nicht den Betrag in Höhe von 12.500 EUR übersteigt (vgl. https://www.finanzamt.nrw.de/steuerinfos/unternehmen/umsatzsteuer/kleinunternehmerinnen-und-kleinunternehmer).
![](https://images.gutefrage.net/media/user/JilBoe234/1668174275816_nmmslarge__0_495_1080_1080_25935c7110e00a7272e11d214e12c7cf.jpg?v=1668174276000)
Die Grenze stimmt wiederum. Solange diese innergem. Erwerbe 12.500€ im Vorjahr und voraussichtlich nicht im laufenden Jahr übersteigen, liegt bei einem KU kein innergem. Erwerb vor.
Außer du verzichtest auf die Anwendung dieser Vorschrift (Dann hättest du auch unter diesen Grenzen einen i g.E. zu besteuern).
![](https://images.gutefrage.net/media/user/carlitaly2/1598050321280_nmmslarge__500_0_880_880_815c2a98721726006e6e4c23a60515ff.jpg?v=1598050321000)
Danke👍 - also das Verzichten kommt für KU eigentlich nur in Frage, wenn die USt im Ausland höher ausfällt als in DE (unabhängig von der Grenze) oder wenn man diese Grenzen überschreitet.
Ok! Und wenn man selbst Kleinunternehmer ist?