Ummeldung jetzt oder später? Geldstrafe?

1 Antwort

Hallo,

du brauchst dir erstmal keine Sorgen zu machen. Du hast den Ort aus einer Notsituation heraus verlassen und bist nicht aus freien Stücken umgezogen.

Ummelden kannst du dich sowieso erst, wenn du eine Wohnungsgeberbestätigung hast. Die bekommst du vom Vermieter, wenn du einen neuen Mietvertrag hast. Die zwei Wochen Frist für die Ummeldung gelten dann ab dem Beginn des Mietverhältnisses. Wie lange du vorher schon übergangsweise dort gewohnt hast, musst du dem Amt ja nicht erzählen. Dennoch solltest du dich zeitnah um einen Mietvertrag und die Ummeldung kümmern. Das ist ja auch in deinem eigenen Interesse.

Geht es beim Jobcenter um Bürgergeld/Wohngeld, oder auf was für eine Genehmigung sollst du da warten?


Dilichan 
Beitragsersteller
 19.12.2024, 13:18

Hallo, das ist ja das Ding, vom Vermieter hab ich schon seit September die Genehmigung... Ja vom Jobcenter brauch ich das Geld, ich verdiene mir zwar was bei der Nachbarschaftshilfe was dazu aber genug für die Miete ist das nicht. Und von denen habe ich eben noch keine Rückmeldung...

ascii0815  19.12.2024, 13:41
@Dilichan

Wenn du schon lange wartest, darfst du da ruhig regelmäßig nachfragen und auch noch mal die Dringlichkeit der Situation schildern. Wärst du jetzt nicht glücklicherweise schon dort untergekommen, hättest du ja sonst so lange noch zu Hause wohnen müssen, solange du keinen Mietvertrag abschließen kannst.