Umgangsrecht bei einem Neugeborenen Baby?

6 Antworten

Ich denke, dass Euch auch hierbei das Jugendamt beratend zur Seite steht.

Wenn das Kind geboren ist, dann kannst Du eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragen. Das JA kümmert sich dann auch um den finanziellen Part.

Kinder kommen ja bekanntlich als sehr kleine Babys zur Welt. Wenn Du Euer Kind stillst, was ja in der heutigen Zeit durchaus wieder die angesagteste Ernährungsform von Babys ist, werden wohl die ersten Monate nur Besuche des Vaters möglich möglich sein bzw. sollte das Baby schon in Deiner Nähe bleiben.

Lasst es auf Euch zukommen und falls es Probleme gibt, so kann man dann nach Lösungen suchen und Ihr werdet die sicher auch finden.

Alles Gute für Euch alle ;-)

Der Vater hat Umgangs u Besuchsrecht.

Normal alle zwei WE von Freitag bis Sonntag u einmal unter der Woche.

Wird auch bei Babys so sein. Er is schließlich der Vater u hat genauso Anrecht auf sein Kind

Wenn du vorhast zu stillen solltet ihr euch gütlich einigen dass er evtl nur std Weise mit dem Kind verbringt...... dann solltest evtl abpumpen u mit geben...... aber nicht jedes Stillbaby nimmt die Flasche.

Aber wie auch immer.

Einigt IHR euch gütlich u handelt im Besten Gewissen u Wohle für euer Kind das da entsteht.

Aber du bist erst in der 8. Woche. Verhandelt es nach der Geburt falls er noch lust hat

Wie stellt er es sich denn vor und was daran ist so schwierig und kompliziert?

Letztendlich müsst ihr einen Konsens finden - und du solltest für dein Kind nur das Beste wollen, in dem Fall eben den Kontakt zu seinem Vater.

An deiner Stelle würde ich ohnehin erst einmal abwarten, ob der Vater das ganze in 9 Monaten noch genauso sieht..

Loux333 
Fragesteller
 11.05.2018, 09:53

Danke für deinen Kommentar. Er stellt sich es vor das er 24 Stunden täglich da sein könnte was natürlich nicht machbar ist. Einen richtigen Kompromiss mit ihm zu finden ist ziemlich schwer. Ich möchte natürlich den Vater des Kindes nicht ausschließen aber irgendwie einem Rhythmus finden.

DieKatzeMitHut  11.05.2018, 09:56
@Loux333

Da würde ich tatsächlich mal abwarten, wie es dann nach der Geburt ist - bis dahin zieht noch viel Zeit ins Land. Ich kann mir kaum vorstellen, dass er dann bei dir einziehen will ;)
Und gerade ein Neugeborenes schläft noch so viel, dass lange Besuchskontakte gar keinen Sinn machen - auch das wird er schnell merken.
Mach dir nicht so einen Stress, das wird sich alles finden.

es ist der vater des kindes und an diese redewendung solltest du dich zügig gewöhnen. mit geburt des kindes, wird die vaterschaft festgestellt und anerkannt. dadurch hat der vater erstmal anspruch auf gemeinsames sorgerecht. dies kann im zuge der vaterschaftsanerkennung, gleich vor ort beim jugendamt erklärt werden.

weiterhin hat er umgangsrecht:

  • 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
  • jedes zweite wochenende von fr-so
  • hälftige ferien und feiertage
  • drei wochen urlaub

wäre so die gängige regelung. wenn du stillst sind es 3-4 nachmittage die woche oder das was ihr gemeinsam vereinbart.

er holt das kind und die gepackte tasche mit wechselsachen, wechselwindeln, feuchtetüchern und hygieneartikeln ab und bringt das kind zu vereinbarten termin wieder zurück.

bis hin zum wechselmodell ist alles möglich.

weiterhin ist er, wenn das kind bei dir wohnen bleibt, unterhaltspflichtig gegenüber dem kind, wenn er leistungsfähig ist.

Um ein Umgangsrecht zu haben, muss er erst einmal der Vater sein. Nur Erzeuger reicht da nicht.

Wenn ihr die Vaterschaftsanerkennung macht, werdet ihr auch über das Umgangsrecht informiert.