Umgangsrecht + Sorgerecht?

5 Antworten

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Am wichtigsten ist ein verlässlicher Umgang für eine stabile Bindung zwischen dir und dem Kind.

Da die Jugendamtsvereinbarung nicht funktioniert, bleibt dir aus meiner Sicht nichts anderes übrig, eine gerichtliche Umgangsregelung herbeizuführen.

Ob du parallel dazu noch ein Sorgerechtsverfahren anstößt, solltest du mit deiner Anwältin für Familienrecht klären.

Zusätzlich: Mach die Beratung weiter. Bleib distanziert-höflich und kindbezogene, lass dich nicht provozieren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Ich denke, du wirst nicht um eine Klage vor dem Familiengericht herumkommen.

Das Jugendamt scheint ja zumindest deine Wünsche nach einer Erweiterung des Umgangs ernst zu nehmen, bzw sperrt sich diesbezüglich nicht.

Suche dir einen guten Anwalt und schildere den Fall ganz genau. Die Tatsache, dass deine Ex Partnerin eine psychische Erkrankung hat, spielt dir genauso in die Karten wie die nicht ermöglichten Umgangskontakte.

Da sie ja das alleinige Sorgerecht hat, muss sie dich bezüglich ihres Urlaubs mit dem Kind, wie auch bei ärztlichen Untersuchungen und weiteren Entscheidungen bezüglich des Kindes nicht mit einbeziehen. Das solltest du versuchen gerichtlich zu ändern, wenn nicht gar zu erreichen, dass das Kind bei dir lebt.

Ich finde es sehr lobenswert, dass du dich für das Wohl deines Kindes einsetzt. Ich denke aber auch, dass sich die Beziehung zu deiner Ex auf absehbare Zeit nicht verbessern wird. Aber darauf solltest du keine Rücksicht nehmen. Setze deine Interessen zum Wohle des Kindes durch.

Leider besteht natürlich die Gefahr, dass sie sich in die Türkei absetzt. Ich bin da jetzt nicht so ganz tief im Bilde, aber ich denke es wäre für sie durchaus möglich, dass das Kind auch die türkische Staatsbürgerschaft erhalten könnte. Leider kann sie auf Grund des alleinigen Sorgerechtes derartige Anträge auch alleine und ohne deine Zustimmung stellen.

Wende dich also schnellstens an einen Anwalt, bevor es zu spät ist.

Der einzige, der dich beraten kann ist ein Anwalt.


Pequenio 
Beitragsersteller
 14.05.2025, 14:47

Danke, ich hatte schön eine erste Beratungsrunde, leider sollte ich warten weil er damals so jung war.

Wenn Du die Mittel dazu hast, nimm Dir einen guten Anwalt. Allein die bipolare Störung und der Entzug Deiner Rechte dürften Dir da weiterhelfen.
So wie Du das schilderst, wäre das Kind bei Dir besser aufgehoben.


Pequenio 
Beitragsersteller
 14.05.2025, 16:03

Die alleinige Sorgerecht möchte ich nicht, es wurde die Konflikte auch nicht verbessern, ich suche nur dass es unsere Sohn gut geht's, jetzt und überhaupt in der Zukunft.

Smartass67  14.05.2025, 16:05
@Pequenio

Aha und bei der spaltenden Mutter mit ihren psychischen Problemen findest Du das Kind gut aufgehoben? Du willst also Teilhabe aber keine Verantwortung? Ja dann… ist ja nur Dein Kind….

Sorry für den harschen Ton aber der muss hier leider sein.

Da kommst Du wohl ohne Anwalt und die Einschaltung des Familiengerichtes nicht weiter.