Umgangrecht: Wohnung oder Hotel?
Der Vater will seinen Sohn alle zwei Woche besuchen und dafür mit ihm in einem Hotel übernachten statt sich in der Nähe eine Wohnung zu suchen. Ist das noch im Sinne des Kindes?
*Er könnte sich ja einen Wohnort wählen, der ein Pendeln zur Arbeit und das Zu-sich -holen des Kindes ermöglicht.
*Es soll keine Zweiwohnung angemietet werden!
3 Antworten
Alleine schon die Kosten, eine Wohnung zu mieten – im Vergleich zu einem Hotel, sind ganz sicher nicht angemessen. Und aus genau diesem Grund kann das durchaus im Sinne des Kindes sein.
Sorry, es war etwas missverständlich ausgedrückt: es soll keine Zweitwohnung angemietet werden. Siehe Ergänzung Beitrag.
Der Vater hat das Recht, dort leben zu können, wo er will (die Mutter im übrigen auch).
Die Hotellösung halte ich bei größerer Distanz durchaus praktikabel.
Vielleicht wäre es im Sinne des Vaters wenn das Kind die Wohnung finanziert, die sonst ggf. den Rest des Monats leer steht weil er ggf. zig Km davon entfernt seinen Job und ein Leben hat.
Manchmal funktioniert nicht alles im Sinne des Kindes.
Sorry, es war etwas missverständlich ausgedrückt: es soll keine Zweitwohnung angemietet werden. Siehe Ergänzung Beitrag.