Umgang mit meiner Tochter?

3 Antworten

dann musste ich aus dem Haus raus wieso weshalb warum ist auch egal

nein absolut nicht. Denn wenn per Gerichtsbeschluß den Eltern eines so jungen Säuglings dieser weggenommen wird und zur Pflegefamilie gegeben, und ihr 3 Monate gar nicht und dann nur 1h im Monat unter Begleitung (inklusive nach dem ersten Mal wieder 2 Monate Zwangspaus) diesen sehen dürft, muss ja da was Heftiges passiert sein oder ihr komplett unfähig Eltern zu sein. Was auch massive das Leben des Säuglings gefährdet hat; sonst gebe es diesen Beschluß nicht.

Dies verändern kannst du nur, wenn du belegen kannst, das ihr hier keine Gefahr mehr für das Baby seit. Also sicher gestellt ist, das was da passiert ist, nicht mehr passieren kann..


mrsunbekannt114 
Beitragsersteller
 18.07.2025, 17:04

Ok ich sag mal so die Großeltern von meinem Kind haben mir Sachen unterstellt die die aber gemacht haben haben mich auch fertig gemacht das ich psychisch total am Ende war und ausgerastet bin und an dem Tag wo ein Mann vom Jugendamt da war ist genau das passiert mir wurde was unterstellt was ich nicht getan habe sondern die ich war zudem Zeitpunkt eh mit den im streit und mir ging’s psychisch überhaupt nicht gut darauf bin bin ich ausgerastet und dann hieß es packen sie bitte die Tasche für ihre Tochter ich wollte aber nicht das meine Tochter mitgenommen wird und deswegen bin ich freiwillig aus dem Haushalt gegangen und dann hat es 3 Monate gedauert bis ich sie das erstemal wieder sehen konnte ja und genau 1 Monat darauf hat mein Ex Partner sie dann abgegeben und dann hat es auch gut 1 Monat gedauert bis wir sie sehen durften weil sie in eine Schutzeinrichtung gekommen ist und sich daran gewöhnen musste dann nicht mal 1 Woche nach dem Umgangstermin ist sie dann in eine Pflegefamilie gekommen und es hieß 4-6 Wochen warten das sie sich an die Pflegeeltern gewöhnt das hat genau 6 Wochen gedauert ja und dann war der letzte Termin am 19.06 und der nächste ist jetzt am 23.07 und es ist ein 10 Monatiges altes Baby was Bindung zu der Mutter so wohl auch zum Vater aufbauen muss und meiner Meinung kann sowas nicht funktionieren wenn es nur 1 Mal im Monat für 1 Stunde ist

Paradiesplatz  18.07.2025, 17:13
@mrsunbekannt114

Naja mir wäre kein Fall bekannt, wo ein Jugenamt so etwas entscheidet, das geht immer über einen Richtertisch. Der dann auch ein Gutachten über dich/euch erstellen läßt, nicht nur die Aussage der Großeltern.

In deinem anderen Beitrag schreibst du ja auch:

Begründung ist ich könne mich nicht um mein Kind kümmern durch meine Behinderung ich habe das FAS, Intelligenzminderung, Mittelstarke Depression, Geistige Behinderung, Bindungsstörung"

Ich weis ja nicht, ob euer Kind nun auch "behindert" ist und eben besondere Pflege/Aufmerksamtkeit braucht, welche du aufgrund deiner eigenen Einschränkung gar nicht geben kannst?

Ich verstehe deinen Wunsch absolut und hoffe vom Herzen hier ist in Zukunft mehr möglich. Du musst aber auch verstehen, dass hier das sichere Wohl deines Kindes über deinem Bedürfnis steht.

mrsunbekannt114 
Beitragsersteller
 18.07.2025, 17:20
@Paradiesplatz

Ich mein damit das es das Jugendamt so sieht das ich mich auf Grund meiner Behinderung nicht um mein Kind kümmern kann wir haben 2 Gerichtstermine gehabt da wurde es auch angesprochen von mir und da hat auch das Jugendamt diese Begründungen gesagt und da hatte die Richterin schon bisschen gezweifelt an den Aussagen weil es keine guten Gründe sind solange keine Beweise vorliegen es sollten Beweise zu Richterin geschickt werden was aber natürlich nicht erfolgt ist sondern nur eine Stellungnahme man sagt das kann auch schon als Beweis dienen aber ich sehe beweise als hier sieht man schwarz auf weiß das sie es nicht kann aber weil es sowas nicht gibt hat das Jugendamt keine Beweise dafür das ich für eine Mutter Kind Einrichtung nicht geeignet bin mein Kind hat keine Behinderung ist vollkommen gesund

Paradiesplatz  18.07.2025, 17:27
@mrsunbekannt114

Eine Stellungsnahme eines entsprechend ausgebildeten Mitarbeiters des Jugendamtes, kann hier schon als "Beweis" gelten; ist üblich. Außer die Richterin hätte hier Gutachter außerhalb des Jugendamtes angeordnet.

Denke du solltest dir hier einen Fachanwalt holen, der hiermit gut vertraut ist und dich aufklären und helfen kann. Wenn du kein Geld dafür hast, kannst du beim zuständigen Gericht Gerichtskostenzuschuß beantragen

Ein Gerichtskostenzuschuss, auch Prozesskostenhilfe (PKH) oder Verfahrenskostenhilfe (VKH) genannt, ist eine staatliche Unterstützung für Personen, die sich die Kosten eines Gerichtsverfahrens nicht leisten können. Diese Hilfe soll sicherstellen, dass auch Menschen mit geringem Einkommen Zugang zur Justiz haben und ihre Rechte vor Gericht wahrnehmen können,

mrsunbekannt114 
Beitragsersteller
 20.07.2025, 10:03
@mastermindet

Nein der Vater des Kindes ist gesund nur arbeitet lieber auf dem Jahrmarkt als sich um sein Kind zu kümmern

Wenn deine Tochter in einem Dauerpflegeverhältnis lebt, dann sind Umgänge einmal im Monat normal.

Denn das Kind soll ja seine sichere Bindung an die Dauerpflegefamilie erhalten, nicht an euch. Ziel der Umgänge ist keine feste Bindung, sondern dass das Kind seine Abstammung kennt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

mrsunbekannt114 
Beitragsersteller
 20.07.2025, 10:04

Die Pflege ist nicht auf Dauer festgesetzt sondern nur für 1 Jahr

SkR1997  20.07.2025, 10:45
@mrsunbekannt114

Das kann ich mir nicht vorstellen. Das gibt es nicht. Ein Kind für genau ein Jahr in eine Familie zu geben und dann herauszureißen ist eine kindeswohlgefährdende Konzeption.

mrsunbekannt114 
Beitragsersteller
 21.07.2025, 10:55
@SkR1997

Dann stell es dir anders vor ich kann nur das wieder geben wie es mir gesagt wurden ist

Anwalt suchen. Sonst bringt nix nix.


mrsunbekannt114 
Beitragsersteller
 20.07.2025, 10:05

Hab ich schon aber die macht nix

Soulstarlady  20.07.2025, 12:06
@Soulstarlady

Bloß nicht aufgeben oder zum Arzt gehen und nach Mutterkindkur oder so fragen. Es gibt so eine, die bezahlt wird, aber den Namen weiß ich nicht mehr, die soll zu einem Familienleben zurückführen. Auch eine Idee. Presenz zeigen und nicht aufgeben.