UG und nicht im Handelsregister eingetragen?

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Da die UG (haftungsbeschränkt) eine juristische Person ist, beginnt deren Existenz erst mit der Registereintragung. Die vorherige Vorgesellschaft ist im Prinzip eine Personengesellschaft der Gesellschafter bzw. ein Einzelunternehmen des Alleingesellschafters. Im Prinzip, da der Rechtscharakter der Vorgesellschaft unter Juristen umstritten ist. In der Regel sind die oder der Gesellschafter für alle Pflichten der nicht eingetragenen Gesellschaft persönlich verantwortlich, haben also die Notar- und Gerichtgebühren zu zahlen und bereits abgeschlossene Miet- oder Kaufverträge abzuwickeln. Hieraus können noch Schadensersatzansprüche der Vertragspartner entstehen. Um hierbei nichts zu vergessen, wäre ein Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht zu kontaktieren.

M.E. braucht es keine Bilanzen, du hast ja nicht mal eine Steuernummer, also brauchst du auch keine Steuererklärung, es wurde ja auch nichts umgesetzt. Wegen einem Notartermin würde ich mal anrufen und fragen, ob und was du tun musst, der sollte das genauer wissen.