UG und nicht im Handelsregister eingetragen?
.Hallo,
folgender Sachverhalt.
Gesellschafter gründet eine UG und entschließt sich diese doch nach kurzer Zeit wieder zu schließen. Die Firma war noch nicht im Handelsregister eingetragen und die Steuernummer wurde zwar beantragt, der Antrag wurde jedoch wieder zurückgenommen. Das Finanzamt hat das OK gegeben.
Wie läuft die Schließung ab? Das Unternehmen war ja nicht im Handelsregister eingetragen. Ist die Abwicklung dennoch ganz normal? Mit Notartermin und derLiquidation usw? Müssen dennoch Anfangsbilanz + Endbilanz erstellt werden und eine Steuererklärung gemacht werden? Steuernummer der UG liegt nicht vor, da der Antrag zurückgenommen wurde.
2 Antworten
Da die UG (haftungsbeschränkt) eine juristische Person ist, beginnt deren Existenz erst mit der Registereintragung. Die vorherige Vorgesellschaft ist im Prinzip eine Personengesellschaft der Gesellschafter bzw. ein Einzelunternehmen des Alleingesellschafters. Im Prinzip, da der Rechtscharakter der Vorgesellschaft unter Juristen umstritten ist. In der Regel sind die oder der Gesellschafter für alle Pflichten der nicht eingetragenen Gesellschaft persönlich verantwortlich, haben also die Notar- und Gerichtgebühren zu zahlen und bereits abgeschlossene Miet- oder Kaufverträge abzuwickeln. Hieraus können noch Schadensersatzansprüche der Vertragspartner entstehen. Um hierbei nichts zu vergessen, wäre ein Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht zu kontaktieren.
M.E. braucht es keine Bilanzen, du hast ja nicht mal eine Steuernummer, also brauchst du auch keine Steuererklärung, es wurde ja auch nichts umgesetzt. Wegen einem Notartermin würde ich mal anrufen und fragen, ob und was du tun musst, der sollte das genauer wissen.