Überschreibung des Hauses auf den Sohn?

3 Antworten

Hallo,

Nießbrauch ist quasi das gleiche wie das Wohnrecht, also wohnen bis zum Lebensende, so wie Du schreibst, aber mit umfangreicheren Rechten für den Veräußerer.

Ob das Haus verkauft werden darf, oder nicht, sollte vorher klar geregelt werden. In meinem Grundstückübertragungsvertrag steht z.B., dass ich die Immobilie nicht belasten und nicht verkaufen darf. Es gibt aber auch Fälle wo das Haus verkauft wird/ werden darf, der Nießbrauch jedoch weiterhin Bestand hat. Nachteil ist natürlich, dass der Verkaufswert drastisch fällt weil wer will schon ein Haus kaufen, wovon er im Grunde nicht viel hat.

Ja, er kann freie Wohnungen vermieten, ob Dir das passt oder nicht. Durch den Nießbrauch hat er das Recht auf Nutzung sowie das Recht auf Fruchtziehung. Du hingegen hast im Normalfall nur das Verfügungsrecht. Er kann entscheiden, wer zu welchen Bedingungen mit im Haus wohnt.

Ihr solltet auf jeden Fall nochmal darüber sprechen, ob er den Nießbrauch auch wirklich noch im hohen Alter beanspruchen will. Durch den Nießbrauch ist Dein Vater auch zur Bewirtschaftung, Instandhaltung und Werterhaltung der Immobilie verpflichtet. Sprecht in Ruhe darüber, ob ihm das lebenslange Wohnrecht nicht reichen würde. Durch einen Nießbrauch wird Eigentum und Besitz auseinandergerissen, was in meinen Augen mehr als bescheuert ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Niesbrauch, Recht im Haus, bis zum Lebensende darin zu wohnen. 

Das ist zu unterscheiden.

Nießbrauch heißt, dann man das Haus nutzt, als wäre es das eigene. Mieteinnahmen stehen dem Nießbraucher zu, der muss aber auch die Abgaben tragen, Reparaturen bezahlen.

Wohnrecht ist das Recht in dem Haus zu wohnen wie ein Mieter. Nur die Nebenkosten sind zu tragen.

So, oder so ist es eine Schenkung unter Auflagen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Könnte das Haus vom Sohn verkauft werden, auch wenn man darin wohnt ?

aber sicher, nur wer kauft ein Haus wo man kein volles Nutzungsrecht hat; das macht sich im Preis enorm bemerkbar.

Könnte er freie Wohnungen vermieten, auch wenn man keine Mieter haben möchte ?

auch das ist möglich, ein Haus kostet. Es kann auch der Sohn darin wohnen. Der Sohn hat die volle Nutzungsverfügung - außer der Wohnung von den Eltern

Oder wäre eine Schenkung besser ?

in meinen Augen ist das eine Schenkung