Überlassungsvertrag Haus und Grund wird nicht unterschrieben

4 Antworten

Also ich kann nur sagen wie ich es kenne (empfehle letztendlich die Info von einem Rechtsanwalt absichern zu lassen.) . Also Mutter erbt Haus im Wert von 300 000 Eur. Davon wird die Hälfte davon Pflichtteil, also 150 000 Eur durch 3 j(Kinder) eder bekommt also 50 000 Eur. Wenn deine Mutter ihm alles schenkt (was sie ja gar nicht kann da sie nicht allein verfügungsberechtigt ist )

Problem sind immer die Skrupel die man gegenüber der Familie hat. Die Pflegschaft ist mMn nicht so zu regeln .Sozialamt wird später Pflegschaft - Pflegekosten eh regeln.......

malu74 
Fragesteller
 03.10.2014, 20:04

Das Problem ist nur, dass die Kinder damals als Vater starb, alles auf die Mutter überschrieben haben und auf Ihren Teil verzichtet haben, also gehört ihr jetzt alles

Huflattich  03.10.2014, 20:34
@malu74

O.k.. zu verstehen ist das zwar jetzt nicht, aber warum solltest Du Dich letztendlich mit 15 000 Eur begnügen ? 300 000 EUR durch 3 sind 100 000 EUR..Wenn Deine Mutter ihm jetzt alles schenkt, habt ihr halt natürlich alle echt Pech gehabt. Sollte sie jedoch ohne Erbschaft - Regelung versterben, erbt ihr je 100 000 EUR, oder das was beim Verkauf des Grundstücks dann durch 3 geteilt erzielt wird. Ich würde an die Fairness deiner Mutter appellieren und ihr vor Augen führen ,dass Ihr damals auf Euer Erbteil verzichtet habt... Am Besten es bleibt wie es jetzt ist, oder ihr lasst das Haus im Grundbuch auf euch drei eintragen mit lebenslangem Wohnrecht der Mutter.. Alles andere würde ich an deiner Stelle so nicht mitmachen.

Wenn Dein Bruder einen Kredit aufnehmen muss soll er halt die Kreditsumme höher aufnehmen, so dass Du mindestens 50 000 EUR erhalten kannst.

ichweisnix  09.10.2014, 00:48
@malu74

Und wozu bedarf es dann jetzt eines Überlassungsvertrages den SIE unterschreiben sollen ??

Einen Anwalt nehmen, damit ihr zu eurem Recht kommt. Der Pflichtteil steht euch auf jeden Fall zu. Und wenn er euch auszahlen soll, dann kommt das ja mit je 15000 € hin ganz hin. Lasst euch auf jeden Fall von einem Anwalt für Erbrecht beraten. Schade, dass es beim Erben immer Streit zwischen den Geschwistern gibt.

malu74 
Fragesteller
 03.10.2014, 19:38

Hallo kuehlerkopf, erstmal danke für Deine Antwort. Angeblich hätten wir aber keinen Anspruch auf Pflichtteil, da meine Mutter ja noch lebt und wie gesagt, sie könnte es ja auch meinem Bruder schenken und nur wenn sie innerhalb von 10 Jahren stirbt (was bitte nicht sein soll), müsste uns mein Bruder unseren Pflichtteil auszahlen.

anders7777  03.10.2014, 20:24

Und das führt ganz sicher zu einem "Familienkrieg"!

Will das deine Mutter?

malu74 
Fragesteller
 03.10.2014, 20:50
@anders7777

Leider ist ihr das ziemlich egal, sie ist froh, dass mein Bruder alles übernimmt und renoviert und er fühlt sich im Recht mit seiner geringen Auszahlung, da er lieber alles ins Haus steckt und deswegen nichts mehr für seine Geschwister übrig hat.

Wenn der Wert 300.000,00 € ist, dann steht euch jedem ein Drittel im Rahmen des Erbrecht zu. Also jeweils 100.000,00 €.

Diese Beträge müssen im Grundbuch durch Eintragung mit einer Verzinsung über einen Notar eingetragen werden. Tilgung nach Vereinbarung.

Sofern eine Pflegschaft notwendig wird, weden alle drei Geschwister für die Kosten aufkommen. Das ist ja wohl auch verständlich.

malu74 
Fragesteller
 03.10.2014, 19:38

Auch wenn die Mutter noch lebt???

anders7777  03.10.2014, 19:47

Dann handelt es sich doch um eine vorgezogene Erbschaft.

Für die rechtliche Sicherheit solltet ihr einen Notar befragen und nicht einen RA. Der Notar kann alle Grundbuchangelegenheiten direkt vor nehmen.

Fragt vorher nach den möglichen Kosten für das Aufklärungsgespräch. Es gibt eine Gebührenordnung nach der er verfahren muss/wird.

Die späteren Grundbucheintragungen und Gerichtskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

Huflattich  03.10.2014, 20:02

....Und was erbt die Mutter ? Nein, mMn bekommt Mutter 50% der Rest wird durch drei (Geschwister) geteilt........

anders7777  03.10.2014, 20:21

Die Mutter hat ja schon geerbt und zwar im gegenseitigen Einverständnis mit ihrem verstorbenen Mann auf Gegenseitigkeit. Wenn der Vater überlebt hätte, wäre er der alleinige Erbe bis zu seinem Tod gewesen, danach die Kinder zu gleichen Teilen.

Es geht hier ja wohl eher um eine Übertragung vor dem Tod der Mutter. Sicherheit ist das Wohnrecht, wenn nicht noch weitere Bedingunge erfüllt werden müssen.

Huflattich  03.10.2014, 20:37
@anders7777

Wohnrecht hilft nicht, wenn die Mutter ins Pflegeheim kommen sollte......

anders7777  03.10.2014, 21:00
Wohnrecht hilft nicht, wenn die Mutter ins Pflegeheim kommen sollte......

Warum nicht? Es werden dann doch die Kinder herangezogen. Wo liegt das Problem?

Viel wichtiger ist doch zu klären, wer die laufenden Kosten bezahlt? Grundsteuer, Versicherungen, Instandsetzungen, Müllabfuhr, Winterdienst, Gartenpflege, Wasser- und Strom, etc.

Huflattich  03.10.2014, 21:21
@anders7777

Gerade diese Kosten laufen halt weiter Das sollte doch wohl unter den Bewohnern des Hauses geteilt werden. Außerdem muss das Haus schon 10 Jahre abgegeben sein um nicht für die Entrichtung der Pflegekosten herangezogen - versteigert zu werden.

Einen Anwalt nehmen. Ein Pflichtteil steht Euch m.E. zu. Pflichtteil 20% ? Nur wenn triftige Gründe vorliegen kann der Pflichtteil verweigert werden.

malu74 
Fragesteller
 03.10.2014, 19:50

Danke ehrose, bin jetzt trotzdem verwirrt, dachte ein Pflichtteil steht einem nur zu, wenn die Mutter schon gestorben wäre.