Überlandflug | bei Verbrechen Strafe welches Landes?

5 Antworten

Das Strafrecht jedes einzelnen Landes regelt auch seinen Geltungsbereich. Diese sind nicht disjunkt. Im beschriebenen Fall könnte die begangene Straftat also durchaus dem Strafrecht mehrerer Länder unterworfen sein.

Für Deutschland gelten die §§ 3 und 4 StGB: http://dejure.org/gesetze/StGB/3.html

Zum "Inland" zählt dabei auch der Luftraum über dem Hoheitsgebiet. Die bedeutet, dass eine in einem über Deutschland fliegenden Flugzeug begangene Straftat nach dem StGB bestraft werden kann, selbst wenn das Flugzeug aus Russland kommt - und sogar dann, wenn es in Deutschland weder startet noch landet.

Nach § 4 gilt das StGB auf einem deutschen Flugzeug aber unabhängig vom Standort - also wäre eine Straftat an Bord eine Lufthansa-Maschine auch dann nach StGB zu ahnden, wenn sie auf einem Moskauer Flughafen steht.

Die anderen Länder haben meist ähnliche Regelungen. Daher dürfte in deinem Beispiel der Mord sowohl nach russischem Strafrecht als auch, je nach staatlicher Zugehörigkeit der Maschine, nach deutschem oder japanischem Recht bestraft werden können.

Die Antwort findest Du in der "CONVENTION ON INTERNATIONAL CIVIL AVIATION DONE AT CHICAGO ON THE 7TH DAY OF DECEMBER 1944", (Chicagoer Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt vom 7. Dezember 1944), genauer gesagt in Artikel 17:

Aircraft have the nationality of the state in which they are registered (Luftfahrzeuge haben die Staatszugehörigkeit des Staates, in dem sie eingetragen sind)

Fliegst Du also mit Lufthansa, gilt deutsches Recht, fliegst Du mit JAL japanisches, und wenn das ein Aeroflot-Flug ist, gilt russisches Recht.

Wo die Straftat passiert, ist also unerheblich - sonst könntest Du ja mitten über dem Atlantik jemand ermorden und straffrei davonkommen.

Ratirat  11.01.2014, 15:13

Die Nationalität des Flugzeugs reicht nicht aus. Eine im deutschen Luftraum an Bord einer japanischen Maschine begangene Straftat ist auch nach deutschem Recht strafbar.

clemensw  11.01.2014, 16:40
@Ratirat

Du hast Recht, hier kommt es immer auf eine Einzelfallbetrachtung (und die Vorgehensweise der Behörden) an.

Prinzipiell gehört zwar der Luftraum über dem jeweiligen Staat auch zu seinem Hoheitsgebiet, d.h. hier ist eine Strafverfolgung möglich, aber ganz so einfach ist es nicht.

Nehmen wir mal folgendes Fallbeispiel:

Person A steigt in Tokio in eine Maschine der JAL und fliegt non-stop nach Frankfurt. Mitten im Flug ermordet er über russischem Staatsgebiet Passagier B. Wer übernimmt die Strafverfolgung?

Der japanische Staatsanwalt argumentiert: Japanische Maschine -> jap. Hoheitsgebiet -> meine Zuständigkeit!

Der russische Staatsanwalt argumentiert: Über Russland -> meine Zuständigkeit!

Der deutsche Staatsanwalt argumentiert: Wir haben den Täter in Gewahrsam -> meine Zuständigkeit!

Japan und Russland stellen also Auslieferungsanträge für Person A.

Der Antrag aus Japan landet sofort in der Rundablage, da eine Auslieferung bei drohender Todesstrafe nicht möglich ist (es sei denn, der Staatsanwalt sichert zu, daß ein geringeres Strafmaß verhängt wird).

Ist Person A Deutscher, kann er sich auf die Auslieferungsfreiheit nach GG Art. 16 berufen. Er landet also vor einem deutschen Gericht.

Besitzt Person B eine andere Nationalität, ist hingegen eine Auslieferung möglich.

Wie man sieht, läßt sich hier eine beliebig große Anzahl an Fallkonstellationen bilden, sogar eine doppelte Verurteilung unter zwei unterschiedlichen Rechtssystemen ist möglich (vgl. ->Souhaila Andrawes, wegen Entführung der Maschine Landshut sowohl in Somalia als auch in Deutschland verurteilt).

rudim1950  11.01.2014, 16:45
@Ratirat

Aber wenn wir von Luftraum reden, meinen wir doch die "Luftsäule" über dem Staatsgebiet und das wäre ja in diesem Fall nicht Deutschland.

Wie von "clemsw" angedacht, kann die Straftat ja auch über internationalem Luftraum passieren. Was geschieht dann?

Und was ist, wie der Fragesteller ja eigentlich wissen wollte, die Straftat genau über der Grenze zwischen zwei Staaten passiert? Das können wir noch verschärfen und lassen das Flugzeug genau längs der Grenzlinie zwischen Russland und der Mongolei fliegen, also nicht quer dazu.

meiner kenntnis nach das jeweils trengere gesetz ist entscheidend, allerdings hängt sowas auch immer von dem zuständigen gericht und den umständen ab

john4711  11.01.2014, 15:59

Genau genommen hängt es sogar ausschließlich vom Gericht ab. Wenn ein Mord nach deutschem und nach japanischem Recht strafbar ist und der Täter vor ein deutsches Gericht gestellt würde, dann würde dieses Gericht nach deutschem Recht urteilen, obwohl das japanische Recht strenger ist und für Mord die Todesstrafe kennt. Aber möchtest Du ernsthaft behaupten, dass die von einem deutschen Gericht nach japanischem Recht verhängt würde?

Hallo,

für solch knifflige Fragen frag doch mal die EASA oder die Pressestelle des Luftfahrt-Bundesamtes. Wenn die es nicht sagen können ...

Meines Wissens gilt das Recht des Landes in dem das Flugzeug dann landet.

Das heisst, wenn Du als zB: Belgier in einem australischen Flugzeug, von Japan nach Frankfurt fliegst und du bringst über Russland einen um, und das Flugzeug legt deshalb in Saudi-Arabien eine Notlandung hin, gilt wohl die Sharia.