Über Kanaldeckeln etc. darf nicht geparkt werden - auch nicht, wenn sie im eingezeichneten Parkraum liegen?

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auch nicht, wenn sie im eingezeichneten Parkraum liegen?

Gerade und nur wenn sie im eingezeichneten Parkraum liegen.

§ 12 (3) Nr. 4 StVO

(4) Das Parken ist unzulässig
[...]
4. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
T3Fahrer 
Fragesteller
 12.11.2018, 22:59

Hmm... jetzt bin ich mir nach deiner Aussage unschlüssig. Zeichen 315 war vorhanden, besagte, dass ich mit beiden Rädern auf der Gehwegerhöhung stehen muss. Der Fußweg war hell gepflastert, der Parkstreifen dunkel hier von abgehoben. In dieser dunklen Pflasterung war eben der Kanaldeckel beziehungsweise die Ansammlung von zwei oder drei. Also hätte ich da nicht stehen dürfen? Oder wie? Denn für mich war der dunkel abgesetzte Rand übersetzt ein aufgebrachter Parkstreifen, der auch regelhaft von allen so genutzt wird und auch mittels Parkautomat bewirtschaftet ist. Denn du schreibst ja: ist unzulässig wenn das Zeichen 315 das Parken genehmigt…

AntonAntonsen  13.11.2018, 00:12
@T3Fahrer

Nicht ich schreibe das, sondern das Gesetz.

In der Praxis habe ich mir noch nie Gedanken um Schachtdeckel gemacht.

Aber dem Wortlaut des Gesetzes nach hättest du da tatsächlich nicht parken dürfen. Die dunkel gepflasterte Fläche ist eben kein Parkstreifen, sondern ein Gehweg, der durch Zeichen 315 zum Parken freigegeben ist. Aber nur, wenn man dabei keine Schachtdeckel verdeckt. Die andere Pflasterung und auch die Bewirtschaftung ändern nichts daran.

Du hast über einem Schachtdeckel geparkt, wo durch Zeichen 315 das Parken auf Gehwegen erlaubt war. Also genau das, was laut der oben zitierten Vorschrift verboten ist.

Schnarchix  13.11.2018, 07:15
@AntonAntonsen

Genau so ist es und nicht anders. Volle Zustimmung. :-) 

Hallo.

Beim Zeichen 315 nein. Wenn kein Schild dann ja.

Mit Gruß

Bley 1914

Schnarchix  13.11.2018, 15:32

§ 12 (3) Nr. 4 StVO

(4) Das Parken ist unzulässig
[...]
4. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
Bley1914  13.11.2018, 16:17
@Schnarchix

Der Schreiber bezieht sich darauf das ein Kanaldeckel in der Parkfläche eingezeichnet ist.

Hier kümmert das keinem.

Schnarchix  13.11.2018, 17:49
@Bley1914
Beim Zeichen 315 nein. Wenn kein Schild dann ja.

Deine Aussage ist in ihrer Absolutheit so aber missverständlich.

Wenn ein Parkplatz eingezeichnet ist, obwohl sich darauf ein Kanaldeckel befindet darfst du auch darauf parken

StefanAumueller  20.02.2019, 13:58

Anscheinend nicht.