Typische Berufskleidung, gibt es eine Liste?

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Arbeitskleidung. 1. Begriff: die während der Arbeit getragene Kleidung.

  1. Steuerliche Behandlung, Grundsätzliches: Im Zusammenhang mit Arbeitskleidung stellt sich ertragsteuerlich hauptsächlich die Frage, inwieweit die Aufwendungen für diese Kleidung (Beschaffung, aber auch Reinigung und ähnliche Folgekosten) steuerlich als abziehbarer Aufwand geltend gemacht werden können. Nach allg. Prinzipien kommt ein Abzug von Aufwendungen als Betriebsausgaben (Betriebsinhaber) bzw. als Werbungskosten (Arbeitnehmer) nur dann in Frage, wenn ein Bezug zur privaten Lebensführung definitiv ausscheidet; denn Aufwendungen, die sowohl beruflich wie privat nutzbar sind (gemischte Aufwendungen), sind steuerlich generell nicht abzugsfähig (§ 12 EStG, Lebensführungskosten); die Beweislast dafür, dass diese Bedingungen eingehalten sind, liegt nicht beim Finanzamt, sondern beim Steuerpflichtigen, was zur Folge hat, dass ein Abzug von Aufwendungen für während der Arbeitszeit getragene Kleidung nur dann in Frage kommt, wenn nicht nur jede private Nutzbarkeit der Kleidung im konkreten Fall fehlt, sondern der Steuerpflichtige dies darüber hinaus auch wahrscheinlich machen kann. Vor diesem gesetzlichen Hintergrund haben sich die im Folgenden aufgeführten (strengen) Unterscheidungen herausgebildet.

  2. Vom Arbeitnehmer beschaffte Kleidung: a) Handelt es sich um normale „bürgerliche Kleidung“, die auch außerhalb der Arbeitszeit getragen werden könnte, scheidet ein Abzug als Werbungskosten (bzw. Betriebsausgaben) schon deswegen aus, weil der Betreffende selbst dann, wenn er diese Kleidungsstücke tatsächlich ausschließlich während der Arbeitszeit tragen würde, nicht hinreichend beweisen kann, dass jeder private Nutzen fehlt; die mit dem Besitz einhergehende Möglichkeit, diese Kleidung im Bedarfsfall auch einmal privat zu tragen, ist nämlich nicht widerlegbar. Ist die Kleidung also zwar zweckmäßig, aber nicht auf einen bestimmten Beruf abgestellt, kann sie also nicht steuerlich abgesetzt werden.

b) Handelt es sich um eine „typische Arbeitskleidung“ (z.B. Robe bei einem Richter, Arztkittel bei Arzt, Schwesterntracht bei Krankenschwester), ist ein Abzug als Werbungskosten (oder, beim Betriebsinhaber, Betriebsausgaben) dagegen möglich, da das Fehlen einer privaten Nutzbarkeit in solchen Fällen hinreichend klar auf der Hand liegt.

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/berufskleidung.html

Gibt es eine typische Berufskleidung für Programmierer/Softwareentwickler?

Nein, die gibt es nicht. Es sei denn, es wird von dir verlangt firmeneigene Kleidung zu trafen mit Logo z.B.

Typische Berufsbekleidung wäre eine Kochjacke, Kochmütze, Schwesternkittel etc.

Das ein "Fachmann" diese Frage hier stellt , na ja. Spezielle Schutzkleidung wäre - wenn in eurer Bude erforderlich - ANTISTATISCHE Overall und Schuhe. Die werden allerdings von den Unternehmen vorgehalten

@ band88

Überlege mal was man bei bestimmte Berufsgruppen für Kleidung trägt.

Maler hat einen Malerkittel an, Müllmann wieder andere und und und.

Kann mir nicht vorstellen dass ein Programmierer / Softwareentwickler spezielle Arbeitskleidung tragen muss. Du gehst doch sicher in deiner normalen Kleidung ins Büro.

Nein, in deinem Falle nicht: Berufsbekleidung wären Dinge wie Malerkittel, Sicherheits- oder Gummistiefel, Arbeitsmantel, Arztkittel, Zimmermannshosen, der "blaue Anton" oder Ähnliches ----------> andernfalls fallen aber auch Uniformen drunter wie z.B. bei der Polizei oder auch bei Busfahrern/Bahnpersonal bzw. Firmenkleidung z.B. mit eingesticktem Firmenlogo oder so!

In deinem Berufsbild kann ich mir aber keine Berufskleidung vorstellen, die spezifisch wäre. Es sei denn, dein Arbeitgeber verordnet euch bestimmte Kleidungsstücke z.B. mit Firmenaufdruck!