TÜV beim Firmenwagen abgelaufen...

8 Antworten

Bei 4 Monaten drüber und unter 3,5t sind das eh nur 15 EUR, die der Chef da an Knolle bekommt. (Es sei denn das Fahrzeug unterliegt der Pflicht zur Vorführung zu einer Sicherheitsprüfung, also ein Bus mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, dann wären es 25 EUR) Wenn das in Deiner Abwesenheit passiert ist, kannst Du Dich mal entspannt zurücklehnen. Wenn man Dich anhält, gibt es zwei Tickets, eines für den Fahrer, eines für den Halter.

Lt. BKatV ist allein der Halter für eine überzogene HU verantwortlich, NICHT der Fahrer.

Siehe BKatV Nr. 186, dort heißt es sinngemäß:

Als Halter Fahrzeug zur Hauptuntersuchung oder zur Sicherheitsprüfung nicht vorgeführt

http://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2002/anlage_8.html

Für ein verkehrssicheres Fahrzeug muss sich der Fahrer allerdings im Rahmen seiner Möglichkeit von überzeugen, dies aber völlig unbeachtet der HU.

der Fahrer ist für das Fahrzeug verantwortlich ,aber wenns es um den TÜV Termin geht wohl eher der Halter,nur du hättest dich vorher überzeugen müssen das das Fahrzeug auch Einsatzbereit ist,bei abgelaufenen Tüv wohl eher nicht

Eigentlich muß du dich vor Beginn der Fahrt informieren, wenn du das schon vorher wusstest haste schlechte Karten. Der Fahrzeughalter haftet natürlich und ggf. auch du glaub ich. Aber wer gefahren ist muss dann ja auch noch ermittelt werden?

Die Frage ist, ob du das Auto ausnahmsweise gestellt bekommen hast oder dauerhaft fährst. Im ersten Fall ist ganz klar der Chef Schuld. Im Zweiten bist du verantwortlich. Genauso wie bei Reifenprofil oder Reifentyp!