Trunkheit im Verkehr!

6 Antworten

Wenn der Lappen weg ist und Du beim Bund einen Job hast bei dem Du fahren musst, solltest Du umgehend Deinen Vorgesetzten informieren, aber auch sonst bleibt Dir das nicht erspart (Dienstpflicht?). Das kann dann disziplinarische Folgen haben, bei denen ich mich nicht auskenne.

Ansonsten bist Du mit der Promillezahl im strafrechtlichen Bereich und das heisst, Punkte, den Führerschein bekommst Du länger gesperrt, aber da Du keine Fahrfehler begangen hast und unter 1,6 Promille geblieben bist, bleibt Dir die MPU wohl erspart und den Führerschein musst Du auch nicht noch einmal machen, aber ein Verfahren, das aber auch mit Strafbefehl ohne Verhandlung ausgehen kann, meine ich, steht Dir bevor.

Es wäre klüger gewesen um Rahmen der Befragung die Aussage zu verweigern und Dir einen Anwalt zu nehmen. Kooperativ zu sein erleichtert denen nur die Arbeit. Du solltest Dir jetzt Rat von einem Anwalt einholen.

Hallo

Auf Dich kommt in etwa folgendes zu:

1.) Strafe ca. 40 -60 Tagessätzen (1TS=Monatsnetto/30). Wenn man unters Jugendstrafrecht fällt Sozialstunden. Dies KANN angewendet werden muss aber nicht.

2.) ca. 12 Monate FE-Entzug. Neubeantragung frühestens 3 Monate vor Sperrfristende möglich. (Kosten ca. 150€)

3.) Keine Punkte da Entzug wegen §§ 4 Abs 2 StVG. Bei Neuerteilung wieder punktefrei.

4.) Wenn BAK 1,6‰ oder mehr wird eine MPU nach §§ 13 Nr. 2 FeV angeordnet (ca. 420€), die kann aber nur nach Aufarbeitung bestanden werden. Es empfiehlt sich, sich frühzeitig vorzubereiten.

5.) Strafbefehl in ca. 1-4 Monaten. Die Zeit des vorläufigen Entzugs wird beim Verhängen der Sperrfrist berücksichtigt. Verhandlung recht unwahrscheinlich es sei denn bei Einspruch oder wenn du unters Jugendstrafrecht fällst.

6.) Du bist nicht verpflichtet, weitere Angaben bei der Polizei zu machen. Dies ist in der Regel (ohne anwaltliche Beratung) auch keinesfalls zu empfehlen.

7.) Vor Neuerteilung ist zwingend ein Seminar für Alkoholauffällige Kraftfahrer zu absolvieren, da in der Probezeit aufgefallen siehe NAFAPlus Kosten ca. 300€ (wenn Probezeit)

8.) PZ ruht bei Entzug, Verlängerung der PZ auf 4 Jahre.(wenn Probezeit)

9.) Die Sperrfrist kannst Du über ein Seminar zur Sperrfristverkürzung, z.B. Mainz 77, um 1-3 Monate verkürzen

übrigens ist es nicht gut wenn du diese Tests beim Arzt mitgemacht hast, die sind nämlich freiwillig!

sehr koorparativ

noch schlechter!!!!

Du bekommst zum einen ein schönes Bußgeld bzw. in dem Fall wohl eher eine Strafe,einen Eintrag in dein Führungszeugnis und ein Disziplinarverfahren.

Je nachdem,wie deine Vorgesetzten entscheiden,kann deine unehrenhafte Entlassung angestrebt werden,ansonsten zahlst du nochmal oder wanderst in den Arrest.

Ich persönlich würde bei solchen Vergehen immer die Entlassung anstreben,da ich die charakterliche Eignung zum Zeitsoldaten nicht mehr erkennen kann.

Tip dazu: Das teuerste Taxi ist noch immer billiger, als wenn der Führerschein entzogen wird.

Du hast schon eine Reihe von sinnvollen Antworten bekommen.

Es wird teuer werden, und es kommt viel Ärger auf dich zu.

Im übrigen dein Arbeitgeber Bundeswehr wird automatisch informiert.

Ich würde es aber deinen zuständigen Vorgesetzten melden.

Wenn du Pech hast, kannst du dort auch noch Probleme bekommen falls du die Fahrt von oder zu der Dienststelle unter Alkohol getätigt hast.

Apfelkind1986  23.07.2012, 20:29

Da wird ohnehin ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Die Bundeswehr lässt ihren Soldaten so ein Verhalten nicht durchgehen. Melden muss er es auch nicht,da die Staatsanwaltschaft sowas von selbst der Dienststelle mitteilt. Aber er sollte es tun,weil ihm das ansonsten ebenfalls negativ ausgelegt werden wird.

entscheidend ist immer der Promille-Wert des Bluttests. Aber normalerweise bekommst Du ein Fahrverbot + Geldstrafe. Ob Du wirklich zum Test musst, weiss ich nicht genau. Kann sein, dass das von der Promille abhängt.

Aber wird das Verfahren nicht eh an die Militärpolizei übergeben? Als Bundeswehrangehöriger urteilt doch die über Dich.

Yoolaa  23.07.2012, 16:37

Ja, ich habe ausser Acht gelassen, dass für Militärangehörige noch andere Dinge gelten:

Siehe: http://www.suchtpraevention.bundeswehr.de/portal/a/suchtpraev/!ut/p/c4/DcgxDoAgDADAt_iBdnfzF-pCCjbSQCqBAt-X3HZ446I05CWTTynjiVeQ3U9oybvWQ7RSiQf4rg-3ybFC5bXZUStgtWtijSyGJR3bD72X-A8!/

Bitte den ganzen Link kopieren, der lässt sich nicht komplett zum Link machen...

ginatilan  23.07.2012, 18:00

Aber wird das Verfahren nicht eh an die Militärpolizei übergeben?

der Fragesteller bekommt zweimal eine Strafe, erst einmal vom Gesetzgeber und zweitens von der BW