Trotz Krankmeldung zur Berufsschule?
Hallo,
ich bin krankgeschrieben, wegen einer Verletzung am Arm.
Kann ich trotz dieser Verletzung in die Berufsschule oder gibt es irgendwelche Versicherungsprobleme o.ä.?
Danke im voraus.
4 Antworten
Solange Du nicht im Bette liegen mußt, kannst Du zur Schule. Selbst wenn Du nur zuhören kannst. Ist ja keine körperlich anstrengende Tätigkeit wo man hart mit den Händen arbeiten muß.
Umgekehrt: Krankmeldung ist zunächst Krankmeldung und da gibt es erst einmal keinen Unterschied, ob nicht arbeitsfähig oder nicht schulfähig. Der Arzt muss entscheiden, ob Schulbesuch möglich ist, weil nur Kopfarbeit oder auch kein Schulbesuch, weil dort auch praktisch geübt wird. Kein Risiko eingehen!
Zur Sicherheit würde ich den Arbeitgeber fragen. Dieser weiß sowieso Bescheid über den Krankenstand und würde es sicher positiv auffassen, dass Du dennoch in die Schule gehen willst.
Du bist über den Arbeitgeber unfallversichert. Die Unfallversicherung gilt auch für alle Fahrten von und zum Arbeitsplatz und somit auch zur Berufsschule. Außerdem auch für Unfälle, die evtl. in der Schule passieren könnten.
Es könnte jetzt also sein, dass dieser Unfallversicherungsschutz wegfällt, wenn Du trotz Krankschreibung zur Schule gehst. Bei Deinem Arbeitgeber, Ausbildungsbetrieb weiß man dazu aber bestimmt gut Bescheid.
Aus versicherungstechnischen Gründen, ist das kein Problem. Du kannst zur Schule gehen.
Eine Verletzung am Arm hält dich nicht davon ab Schulsachen zu erledigen. Also ja, du kannst zur Schule.
Es ist aber womöglich ein Versicherungsproblem, das man erst klären sollte.