Trotz Feuerwehreinsatz pünktlich zur Schule?
Guten Abend alle miteinander!
Ich habe heute Nacht von 22:45 Uhr bis 01:30 Uhr einen Feuerwehreinsatz gehabt. Heute morgen dann in der Schule eine Klausur geschrieben. Da meine Nacht wegen dem Einsatz nicht ganz lang war und ich in der Klausur nicht wirklich konzentriert war, wurde mir gesagt, dass ich das Recht darauf habe, die Klausur zu wiederholen, da der Einsatz während meiner gesetzlichen Ruhephase war. Nun meine Frage: Stimmt dass soweit? Und wenn ja, hat jemand vielleicht einen Paragraphen aus irgendeinem Gesetz, der das beweisen kann? Ich habe mal in JArbSchG geschaut, aber nicht wirklich was passendes dazu gefunden...
3 Antworten
Bis auf das Feuerwehrgesetz von Bayern gibt es keine rechtliche Grundlage das die Schule dich für die Feuerwehr freizustellen hat. Demzufolge gibt es das auch nicht für eventuelle Erholungszeiten.
Wer um 22.45 zu einem Feuerwehreinsatz eilt muss sich im Klaren sein das der Einsatz länger dauern kann. Was am nächsten Tag passiert geht also auf deine Kappe.
Die Anwendung das JArbSchG scheitert schon am § 1 Geltungsbereich.
Du kannst höchstens einen netten Brief an deine Schule schreiben und um eine Wiederholung der Klausur bitten. Einen gesetzlichen Anspruch hast du aber in aller Regel nicht.
Ich habe heute Nacht von 22:45 Uhr bis 01:30 Uhr einen Feuerwehreinsatz gehabt.
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet danach eine angemessene Ruhepause zu gewährleisten oftmals wird hier faktor 1,5 als Angemessen erachtet das wären nach 2,75h Einsatz ca 4,2h Ruhezeit das dann aber noch nicht das ganze normale schlafen dabei war ist ja okay also sind wir mal so nett und rechnen auf nen Arbeitsbeginn von 7y30 Uhr nochmal 2h für verpassten Schlaf durch den Einsatz das wären dann 9,30 Uhr.
Aber, jetzt kommt das aber die meisten Landesfeuerwehrgesetzte besagen sowas wie zb das aus BaWü:
Nehmen ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehr während der Arbeits- oder Dienstzeit an Einsätzen oder an der Aus- und Fortbildung teil, sind sie für die Dauer der Teilnahme von der Arbeits- oder Dienstleistung freigestellt. (....)
Und hier kommt der Clue.... Angehörige der Feuerwehr sind von Arbeits und Dienstzeit freizustellen. Nicht von Schulzeit.
Deine Bildung ist rechtlich ein höheres gut als der dienst in der Feuerwehr. Das Bedeutet das die Schule der Feuerwehr vor geht.
Du könntest aber mal mit den Lehrkräften sprechen evtl sind diese so nett und ermöglichen dir das Nachschrieben der Prüfung^^
außer bei uns inbayern, da wird man von der Schule für die FW freigestellt
Da die Ruhezeit nur bei einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis Anwendung findet, bist du hier auf Kulanz angewiesen. Warum fährt man auch Nachts zum Einsatz, wenn man tagsüber an einer Klausur teilnehmen möchte? Schule steht über dem Hobby.
Danke für die Ergänzung, ich habe die Komponente "Feuerwehrrecht=Landesrecht" übersehen.
Ach ja, der gute alte Föderalismus, zum glück nie verwirrend…
Stimmt, lassen wir mal lieber die Bude abfackeln weil alle zur Schule oder Arbeit müssen. Tja Pech. Schreib morgen eine Klausur. Können sie selber löschen.
in bayern gilt das auch für das schulische Verhäotnis