Trocknungsgerät?
Ich wohne in einem Hochhaus, hier entstand ein Wasserschaden,nicht von mir verursacht. Komplette Küche,samt Fußboden musste raus. Ich muss derzeit auf 2 Herdplatten kochen. Es soll nun ein Trocknungsgerät für 3 Wochen aufgestellt werden. Ich frage mich,kann man dieses zeitweise ausschalten,zb nachts,oder wenn man einkaufen geht. Bei mir steht auch eine ambulante OP an,wo ich ca 2 Tage nicht zuhause bin,was passiert in dieser Zeit mit dem Trocknungsgerät? Habe auch einen Kater,für ihm ist der Lärm auch nicht toll.
5 Antworten
Das Trocknungsgerät soll möglichst Durchlaufen, also nie aus sein.
Das sollte durchgehend anbleiben.
ja diese Geräte sind schon nervig. Bei meinem Mehrfamilienhaus ist mal durch Regen der halbe Keller überflutet .Als erstes habe Ich mit anderen Nachbarn mit Tüchern und Eimern das Wasser entfernt. Die Geräte liefen mehrere Wochen, hörte man noch in der 1.Etage
Es wäre kontraproduktiv, das auszuschalten. ist doch ideal, wenn Du nicht da bist, dann stört es wenigstens Dich nicht. Und irgendwer muss ja nach dem Kater gucken und würde merken, wenn mit dem Gerät was nicht stimmt (muss man da evtl. Wasser ausleeren?).
Der Kater gewöhnt sich an das Geräusch, und blendet es aus, vor allem, wenn es ständig und regelmäßig da ist. Den würde der Wechsel von an/aus mehr stören.
Wir hatten mal eine Wohnung einen Monat lang nicht vermietet und in dieser Zeit einen Bautrockner einer Spezialfirma aufgestellt. Es war gut, dass niemand in der Wohnung sein musste. Wenn was passiert, ist die Trocknungsfirma zuständig. Ggf. zusammen mit der Wohngebäudeversicherung. Falls Dein Hausrat betroffen sein sollte, Deine Hausratversicherung.
Aber sei unbesorgt, da passiert nichts. Natürlich sollte das Gerät möglichst durchlaufen, bzw. nur selten und nur für kurze Zeit abgestellt werden.
Wer kommt rechtlich für die Haftung auf,sollte was passieren, wenn ich nicht in der Wohnung bin und dieses Gerät durchgehend läuft?
Hab ich doch geschrieben: Die Firma, die das Trocknungsgerät aufgestellt hat. Du musst es nicht bewachen.
Sofern die wohnung augrund der Trocknungsarbeiten nicht nutzbar ist, bleibt Ihnen die Nutzung einer angemssenen Hotelunterkunft.
Der Eigentümer kann den Mietausfallschden, soweit versichert, gegenüber dem Versicherer geltend machen.
Gerade war die Firma da,hat die Feuchtigkeit überall gemessen und er hat festgestellt, ich brauche kein Trocknungsgerät. Er gibt es so an die Hausverwaltung weiter. Bin wirklich erleichtert.
Ich frage mich halt nur,wer rechtlich dafür aufkommt,sollte was passieren, wenn ich nicht da bin.